Autorin: Ingrid Brand-Hückstädt ist AUB-Rechtsexpertin und renommierte Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie verfügt über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich und gibt ihr Wissen auch als Dozentin und Trainerin bei Veranstaltungen und Seminaren weiter

Nicht ohne Grund ist oft von den „schönsten Wochen des Jahres“ die Rede: Urlaub ist eine Zeit, auf die sich alle freuen. Doch was passiert, wenn Sie im Urlaub krank werden sollten? Ärgerlich ist solch eine Situation allemal. Zudem kann sie viele Fragen aufwerfen und ist oft mit Unsicherheiten verbunden. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie wissen sollten, wenn Sie im Urlaub krank sind, wie die rechtliche Situation aussieht, welche Schritte Sie nicht versäumen sollten – und vor allem, wie Sie Ihre Urlaubstage zurückbekommen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer im Urlaub krank wird und ein ärztliches Attest vorlegt, dem werden diese Tage nicht als Urlaub angerechnet (§ 9 Bundesurlaubsgesetz). Die betroffenen Urlaubstage werden gutgeschrieben.
- Entscheidend sind die unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber und das ärztliche Attest. Wer zu spät meldet, riskiert den Anspruch auf Rückerstattung der Urlaubstage.
- Im Ausland gelten dieselben Grundsätze, doch das Attest müssen Sie meist selbst übermitteln. Auch bei einer Erkrankung Ihres Kindes lassen sich Urlaubstage in der Regel zurückholen.
Inhaltsverzeichnis:
- Krank im Urlaub – was tun?
- Wie melde ich mich im Urlaub richtig krank? Die 4 Schritte
- Wie bekomme ich meine Urlaubstage zurück?
- Was passiert, wenn ich die Krankheit zu spät melde?
- Was gilt, wenn ich im Ausland krank werde?
- Was gilt, wenn mein Kind im Urlaub krank wird?
- Fazit
- Häufige Fragen
Krank im Urlaub – was tun?
Melden Sie sich sofort beim Arbeitgeber krank und holen Sie ein ärztliches Attest ein. Dann zählen die Krankheitstage nicht als Urlaub und werden später gutgeschrieben.
Wenn Sie im Urlaub krank werden, ist schnelles Handeln gefragt, damit Sie keine Urlaubstage verschenken. Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) wird eine Arbeitsunfähigkeit, die durch ein ärztliches Attest bestätigt wird, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Das bedeutet, dass Sie die betroffenen Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen können.
Rechte und Pflichten während einer Krankschreibung
Diese Regelung dient dem Schutz der Arbeitnehmer, damit sie die Erholung erhalten, die ihnen gesetzlich zusteht. Ingrid Brand-Hückstädt, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Expertin bei der AUB, ergänzt: „Es ist wichtig zu verstehen, dass die Krankheitstage auch während eines geplanten und genehmigten Urlaubs als echte Krankheitstage zählen. Dies bedeutet, dass für Sie die gleichen Rechte und Pflichten gelten wie bei einer Krankheit während einer regulären Arbeitsphase.“ In einem weiteren Blogartikel können Sie nachlesen, was während einer Krankschreibung erlaubt ist.
Wie melde ich mich im Urlaub richtig krank? 4 Schritte
Informieren Sie zuerst Ihren Arbeitgeber, holen Sie ein ärztliches Attest ein, übermitteln Sie es fristgerecht und halten Sie bei Bedarf Rücksprache mit der Krankenkasse.
In der folgenden Checkliste haben wir dazu die vier wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Sie in jedem Fall bei einer Erkrankung während des Urlaubs beachten und umsetzen sollten.
Krankmeldung beim Arbeitgeber
Der erste Schritt, wenn Sie im Urlaub krank werden, ist die sofortige Information Ihres Arbeitgebers – am besten noch am ersten Tag der Erkrankung. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationswege geschehen. Ingrid Brand-Hückstädt: „Eine zu späte oder erst nachträgliche Krankheitsmeldung kann dazu führen, dass die Urlaubstage nicht wieder gutgeschrieben werden.“
Ärztliches Attest einholen
Lassen Sie sich von einem Arzt eine übliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Dieses Attest ist notwendig, um Ihre Krankheit zu belegen und sicherzustellen, dass die Urlaubstage nicht angerechnet werden. Achten Sie darauf, dass das Attest alle notwendigen Informationen enthält: den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, die Diagnose und die Unterschrift des Arztes.
Übermittlung des Attests
Wenn Sie sich innerhalb Deutschlands aufhalten, kann Ihr Arbeitgeber üblicherweise über die Krankenkasse auf die digitale Krankschreibung des Arztes zugreifen. Diese elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit 2023 der Standard, mehr dazu lesen Sie im Beitrag Elektronische AU: Das ändert sich bei der Krankschreibung. Wichtig: Bei einem Attest aus dem Ausland greift dieses digitale Verfahren nicht.
Wenn dies nicht möglich ist, senden Sie daher das ärztliche Attest schnellstmöglich an Ihren Arbeitgeber. Achten Sie darauf, die Fristen einzuhalten, die in Ihrem Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Regelungen festgelegt sind.
Rücksprache mit der Krankenkasse
Es kann auch hilfreich sein, Ihre Krankenkasse über die Krankheit im Urlaub zu informieren, besonders wenn Sie im Ausland erkrankt sind. In diesem Fall ist Ihnen nur zu wünschen, dass Sie über eine ausreichende Auslandskrankenversicherung verfügen – diese sollte bei Reisen ins Ausland stets eine Selbstverständlichkeit sein, vor allem wenn das Ziel außerhalb der EU liegt. Einige Krankenkassen bieten Unterstützung bei der Übermittlung von Attesten und können Ihnen weitere rechtliche Hinweise geben.
Mit diesen vier Schritten gehen Sie auf Nummer sicher. Weitere Tipps und Informationen rund um die korrekte Krankmeldung beim Arbeitgeber haben wir in einem weiteren Blogartikel für Sie zusammengestellt.
Wie bekomme ich meine Urlaubstage zurück?
Indem Sie die vier Schritte korrekt und rechtzeitig ausführen. Sobald Ihr Arbeitgeber das ärztliche Attest geprüft hat, werden die betroffenen Tage Ihrem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Ingrid Brand-Hückstädt dazu: „Es ist ratsam, sich den Eingang der Krankmeldung und die Gutschrift der Urlaubstage schriftlich bestätigen zu lassen.“
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen zur Rückerstattung der Urlaubstage sind im Bundesurlaubsgesetz klar geregelt. § 9 BUrlG besagt, dass Tage der Arbeitsunfähigkeit, die durch ärztliches Attest nachgewiesen werden, nicht auf den Urlaub angerechnet werden dürfen. Dies bedeutet, dass diese Tage nachgewährt werden müssen. Falls es zu Differenzen kommt, sollten Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen.
Meldepflicht bei Krankheit im Urlaub
Die Meldepflicht ist ein zentraler Punkt, den Sie beachten müssen. Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Krankheit zu informieren. Dies gilt auch, wenn Sie sich im Ausland aufhalten. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass die Urlaubstage nicht zurückerstattet werden. Informieren Sie sich im Vorfeld über die genauen Fristen und Bedingungen in Ihrem Arbeitsvertrag.
Was passiert, wenn ich die Krankheit zu spät melde?
Die Rechtsprechung sieht vor, dass die Meldepflicht ernst genommen werden muss. Daher ist es entscheidend, sich sofort nach Eintritt der Krankheit mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und das ärztliche Attest schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
Konsequenzen bei verspäteter Meldung
Bei einer verspäteten Meldung müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Arbeitgeber die Krankheitstage als Urlaubstage wertet und Ihr Anspruch auf eine Rückerstattung der Urlaubstage verfällt. Es ist daher unerlässlich, die Meldepflicht ernst zu nehmen und unverzüglich zu handeln.
Was gilt, wenn ich im Ausland krank werde?
Es gelten dieselben Grundsätze wie im Inland. Schwieriger ist nur, das Attest aus dem Ausland zu beschaffen und rechtzeitig zu übermitteln.
Wenn Sie im Ausland erkranken, gelten dieselben Grundsätze wie bei einer Erkrankung im Inland. Allerdings kann es etwas komplizierter sein, ein ärztliches Attest aus dem Ausland zu beschaffen und dieses Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig zu übermitteln. Hier sind einige zusätzliche Tipps:
1. Arztbesuch im Ausland
Suchen Sie einen Arzt auf und lassen Sie sich ein Attest ausstellen. Stellen Sie sicher, dass das Attest die Dauer und Art der Erkrankung sowie die Arbeitsunfähigkeit eindeutig dokumentiert. In vielen Ländern wird dies auf Englisch oder in der Landessprache ausgestellt. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Informationen enthalten sind. Wichtig: Informieren Sie gleichzeitig auch Ihre Auslandskrankenversicherung und einen generell guten Versicherungsschutz für Arbeitnehmer!
2. Übersetzung des Attests
In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das Attest ins Deutsche übersetzen zu lassen. Klären Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass das Attest anerkannt wird. Eine beglaubigte Übersetzung kann im Zweifelsfall sogar erforderlich sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
3. Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort über Ihre Krankheit und senden Sie das Attest so schnell wie möglich, gegebenenfalls per E-Mail oder Fax, um Fristen einzuhalten.
Was gilt, wenn mein Kind im Urlaub krank wird?
Hier die wichtigsten Tipps zur Vorgehensweise:
1. Informieren Sie den Arbeitgeber
Auch in diesem Fall müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und ihm die Erkrankung des Kindes mitteilen. Dies ist wichtig, um Ihren Anspruch auf Rückerstattung der Urlaubstage geltend zu machen. Informieren Sie sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen in Ihrem Arbeitsvertrag.
2. Ärztliches Attest für das Kind
Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt des Kindes ein Attest ausstellen, das die Krankheit und die notwendige Betreuung durch Sie dokumentiert. Dieses Attest dient als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit und den Betreuungsbedarf. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen enthalten sind.
3. Gutschrift der Urlaubstage
In der Regel können auch in diesem Fall die Urlaubstage, die Sie zur Pflege des erkrankten Kindes aufwenden mussten, wieder gutgeschrieben werden. Einige Arbeitgeber haben außerdem spezielle Regelungen für die Betreuung kranker Kinder, die Ihnen entgegenkommen können.
Fazit
Wenn Sie im Urlaub krank werden, ist dies in jedem Fall eine unangenehme Situation. Doch zumindest können Sie Ihre Urlaubstage zurückbekommen, indem Sie unverzüglich handeln, Ihren Arbeitgeber informieren und ein ärztliches Attest vorlegen. Dies gilt sowohl für Erkrankungen im Inland als auch im Ausland. Auch wenn Ihr Kind im Urlaub krank wird, können Sie die betroffenen Urlaubstage in der Regel nachholen.
Häufige Fragen
Bekomme ich meine Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?
Ja. Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz zählen ärztlich bescheinigte Krankheitstage nicht als Urlaub. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und ein Attest vorlegen. Die betroffenen Tage werden Ihrem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben und können später genommen werden.
Muss ich mich im Urlaub sofort krankmelden?
Ja, möglichst am ersten Tag der Erkrankung. Die Meldung kann telefonisch, per E-Mail oder über vereinbarte Wege erfolgen. Eine verspätete oder erst nachträgliche Meldung kann dazu führen, dass die Urlaubstage nicht gutgeschrieben werden. Lassen Sie sich den Eingang am besten schriftlich bestätigen.
Was gilt, wenn ich im Ausland krank werde?
Es gelten dieselben Grundsätze wie im Inland. Allerdings greift die elektronische Krankschreibung bei ausländischen Ärzten nicht. Lassen Sie sich ein aussagekräftiges Attest ausstellen, informieren Sie Arbeitgeber und Krankenkasse und übermitteln Sie den Nachweis schnellstmöglich, etwa per E-Mail.
Werden meine Urlaubstage automatisch zurückgebucht?
Nicht von selbst. Ihr Arbeitgeber prüft das Attest und schreibt die Tage anschließend dem Urlaubskonto gut. Es ist ratsam, sich Eingang der Krankmeldung und Gutschrift schriftlich bestätigen zu lassen. Bei Differenzen sollten Sie Ihre Rechte aus § 9 Bundesurlaubsgesetz kennen und durchsetzen.
Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn mein Kind im Urlaub krank wird?
In der Regel ja, wenn Sie das kranke Kind betreuen mussten und dies ärztlich bescheinigt ist. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich und legen Sie ein Attest vor. Prüfen Sie zudem Ihren Arbeitsvertrag, da manche Arbeitgeber zusätzliche Regelungen für die Betreuung kranker Kinder vorsehen.