Die rasante Verbreitung von Künstlicher Intelligenz (KI) in unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen verändert die Arbeitswelt von Grund auf. Betriebsräte stehen vor der Herausforderung, diese Veränderungen aktiv mitzugestalten und bei allen Veränderungen im Interesse ihrer Kolleginnen und Kollegen zu agieren. Doch welche Rechte und Pflichten haben Betriebsräte bei der Einführung und Anwendung von KI im Unternehmen? Und wie wirkt sich der geplante AI Act der EU auf Ihre Arbeit aus? Dieser Artikel gibt Ihnen Antworten und zeigt Ihnen zudem konkrete Handlungsempfehlungen auf.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet KI für Betriebsräte?
- Der AI Act der EU – was Betriebsräte wissen müssen
- Auswirkungen von KI auf Beschäftigte und Arbeitsplätze
- Checkliste für Betriebsräte zur Einführung von KI
- Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Betriebsräte
- Fazit
Was bedeutet KI für Betriebsräte?
Künstliche Intelligenz umfasst bekanntlich Technologien, bei denen Maschinen menschenähnliche Denk- und Entscheidungsprozesse nachahmen und somit viele geschäftliche Prozesse automatisiert übernehmen können. Die Beispiele reichen von automatisierten Bewerbungsverfahren über KI-basierte Überwachungssysteme bis hin zu Algorithmen zur Leistungsbewertung von Beschäftigten. Damit stellen KI-Tools die Betriebsräte vor komplexe Fragen rund um Datenschutz, Diskriminierungspotenziale und neue Arbeitsprozesse.
Angesichts der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten dürfte inzwischen allen klar sein: Diese Technologien beeinflussen direkt oder indirekt die Bedingungen an nahezu jedem Arbeitsplatz – und haben somit auch umfassende Folgen für die Aufgaben im Betriebsrat. Für Mitglieder von Betriebsräten ist es daher entscheidend, frühzeitig über die Nutzung von KI-Tools im Unternehmen informiert zu werden, um potenzielle Risiken zu erkennen und die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können. Welche Mitbestimmungsrechte haben Betriebsräte beim Einsatz von KI?
Rechte zur Mitbestimmung
Der Einsatz von KI im Unternehmen berührt in vielen Fällen die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG. Besonders relevant sind folgende Bereiche:
- Arbeitsorganisation: KI-Anwendungen, die Arbeitsabläufe verändern oder Arbeitsplätze neu definieren.
- Leistungs- und Verhaltenskontrolle: Systeme, die das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten überwachen und auswerten.
- Datenschutz: KI-Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten.
„Der Betriebsrat hat bei diesen Themenbereichen Mitbestimmungsrechte und ist frühzeitig und umfassend zu informieren sowie zu beteiligen“, unterstreicht in diesem Zusammenhang Ingrid Brand-Hückstädt, renommierte Fachanwältin für Arbeitsrecht und AUB-Rechtsexpertin.
Mitbestimmungsbereiche im Überblick
Anwendungsbereich | Beispiele aus der Praxis | Mitbestimmungsrechte |
Leistungs- und Verhaltenskontrolle | Automatisierte Leistungsmessung | Ja, nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG |
Personalplanung und -entwicklung | KI-basierte Auswahlverfahren | Ja, nach § 94 BetrVG |
Datenschutz | Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI | Ja, nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG |
Der AI Act der EU – was Betriebsräte wissen müssen
Der AI Act der EU reguliert zukünftig die Nutzung von KI europaweit. Ziel ist es, Grundrechte zu schützen und Transparenz zu schaffen. KI-Systeme werden dabei grundlegend nach drei Risikoklassen eingestuft:
- Inakzeptables Risiko: KI-Systeme, die Grundrechte gefährden (verboten).
- Hohes Risiko: Systeme zur Bewertung von Bewerbern, Arbeitnehmerüberwachung oder Sicherheitsmaßnahmen.
- Mittleres und geringes Risiko: Geringere Anforderungen, z. B. bei Chatbots.
Gerade bei Systemen mit hohem Risiko sind Transparenz, Informationspflichten und Risikomanagement zwingend vorgeschrieben. Betriebsräte müssen über diese rechtlichen Anforderungen informiert sein, da die Umsetzung in Betrieben oft direkte Auswirkungen auf Arbeitnehmer hat. Tipp: Wenn Sie sich eingehender über den AI Act der Europäischen Union informieren möchten, lesen Sie dazu auch unseren separaten Blogartikel
Auswirkungen von KI auf Beschäftigte und Arbeitsplätze
Der Einsatz von KI verändert die Arbeitswelt grundlegend – und das gleich in mehrfacher Hinsicht. An dieser Stelle wollen wir drei Themen ansprechen, die bereits heute vielfach in der Praxis zu beobachten sind:
- Veränderung der Tätigkeiten: Routineaufgaben können automatisiert werden, während kreative oder komplexe Aufgaben an Bedeutung gewinnen.
- Qualifizierungsbedarf: Beschäftigte müssen geschult werden, um mit KI-Systemen umgehen zu können.
- Psychische Belastungen: Angst vor Arbeitsplatzverlust und ständige Überwachung durch KI können Stress und psychische Belastungen erhöhen.
4 Praxistipps: Wie können Betriebsräte mit KI umgehen?
Um die Interessen der Arbeitnehmer wirkungsvoll vertreten zu können, können Sie als Betriebsrat den folgenden vier Prinzipien folgen:
- Rechtzeitig informieren: Fordern Sie frühzeitig Informationen zu geplanten KI-Projekten an.
- Weiterbildungen besuchen: Nehmen Sie regelmäßig an Schulungen zum Thema KI teil.
- Experten hinzuziehen: Ziehen Sie externe Experten hinzu, besonders bei komplexen Fragen.
- Rahmenvereinbarungen schließen: Erarbeiten Sie Betriebsvereinbarungen, die den Einsatz von KI regeln.
Checkliste für Betriebsräte zur Einführung von KI
Sind Sie in einem Betriebsrat tätig? Nutzen Sie die folgende Checkliste, um die Einführung von KI-Anwendungen in Ihrem Unternehmen aktiv zu begleiten:
Frühzeitig Information erfragen
Fordern Sie von der Geschäftsführung frühzeitig umfassende Informationen über geplante KI-Projekte, deren Umfang, Ziele und Zeitpläne ein.
Feststellung der Mitbestimmungspflicht
Prüfen Sie genau, ob und in welchem Umfang der Einsatz der geplanten KI-Systeme Ihrer Mitbestimmung unterliegt. Ziehen Sie gegebenenfalls juristische Unterstützung hinzu.
Bewertung der Risiken und Chancen
Analysieren Sie gründlich mögliche Risiken wie Arbeitsplatzabbau, Diskriminierung, Leistungsdruck oder Datenschutzprobleme, sowie potenzielle Chancen wie Erleichterung von Tätigkeiten oder Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Sicherstellung des Datenschutzes
Überprüfen Sie die Einhaltung der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Einführung von KI-Systemen. Konsultieren Sie ggf. Datenschutzbeauftragte und IT-Experten.
Betriebsvereinbarungen verhandeln
Setzen Sie klare Rahmenbedingungen und Regelungen in Betriebsvereinbarungen fest. Diese sollten die Transparenz der eingesetzten KI, Datenschutzregelungen, Leistungsüberwachung und Maßnahmen gegen Diskriminierung umfassen.
Qualifizierungen organisieren
Treten Sie dafür ein, dass die Beschäftigten adäquat geschult werden, um kompetent mit den neuen KI-Systemen umgehen zu können und ihre Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Transparenz und Kommunikation fördern
Informieren Sie regelmäßig die Belegschaft über laufende Prozesse, geplante Schritte und Ergebnisse Ihrer Verhandlungen. Sorgen Sie für Transparenz, um Akzeptanz zu fördern.
Überprüfung und Monitoring vornehmen
Vereinbaren Sie regelmäßige Überprüfungen der KI-Systeme hinsichtlich der Einhaltung vereinbarter Regelungen, und stellen Sie sicher, dass bei Veränderungen oder Anpassungen eine erneute Bewertung erfolgt.
Mitbestimmung bei Veränderungen nutzen
Verlangen Sie eine proaktive Mitbestimmung nicht nur bei der Einführung, sondern auch bei wesentlichen Veränderungen bestehender KI-Systeme.
Notfall- und Beschwerdemechanismen einrichten
Schaffen Sie klare Prozesse, wie Beschäftigte Beschwerden oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit KI-Systemen melden können, um diese schnell und wirksam bearbeiten zu können.
Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Betriebsräte
In einer komplexeren Arbeitswelt ist Fachwissen entscheidend, um als Betriebsrat erfolgreich für die Kolleginnen und Kollegen agieren zu können. Nutzen Sie daher Ihr Recht auf Fortbildung und halten Sie Ihr Wissen – gerade auch zu Fragen der Künstlichen Intelligenz und ihrer Anwendung im Unternehmen – nach Möglichkeit stets auf dem neuesten Stand. Der AUB Campus bietet Ihnen verschiedenste Seminar- und Schulungsangebote zu unterschiedlichsten Themen. Informieren Sie sich oder sprechen Sie uns direkt an!
Fazit
Mit dem Siegeszug der KI verändern sich Arbeitswelten grundlegend und in bisher nicht gekanntem Tempo. Das eröffnet neue Chancen, stellt aber insbesondere die Tätigkeit im Betriebsrat vor komplexe Herausforderungen. Um die Interessen der Arbeitnehmenden zu wahren, sind Betriebsratsmitglieder gefordert, aktiv ihre Mitbestimmungsrechte zu nutzen. Die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB informiert dazu und bietet verschiedenste Schulungen für Betriebsräte an.