Wenn Sie von Kurzarbeit betroffen sind, werden Ihre reguläre Arbeitszeit und Ihr Gehalt vorübergehend reduziert. Gleichzeitig kompensiert der Staat durch das Kurzarbeitergeld einen Teil der Einkommensverluste. Wie genau wirkt sich dies finanziell auf Sie aus? Was passiert mit Ihrem Gehalt, und welche Folgen hat Kurzarbeit für Ihre Steuererklärung und mögliche Steuernachzahlungen? In diesem Artikel finden Sie detaillierte Antworten und praktische Tipps, um sich bestmöglich auf diese Situation vorzubereiten.
Inhaltsverzeichnis:
- Gehalt während der Kurzarbeit
- Kurzarbeit Rechner: Ermitteln Sie Ihr Gehalt
- Kurzarbeit und Ihre Steuererklärung
- Praktische Tipps zum Sparen
- Kurzarbeit: Gibt es weitere staatliche Hilfen?
- Fazit
Gehalt während der Kurzarbeit
Im selben Maß, wie Ihre Arbeitszeit reduziert wird, sinkt auch die Gehaltszahlung durch Ihren Arbeitgeber. Das Kurzarbeitergeld (KUG) dient dazu, diesen Verlust zumindest teilweise aufzufangen. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Nettogehaltes, auf das Sie durch die Reduzierung der Arbeitszeit verzichten müssen. Dabei gilt folgende Faustformel: Sie erhalten 60 Prozent des entgangenen Nettolohns. Haben Sie Kinder, steigt dieser Prozentsatz auf 67 Prozent.
Ein vereinfachtes Beispiel zur Berechnung:
- Monatliches Netto: 2.500 Euro
- Reduzierte Arbeitszeit: 50 %
- Tatsächliches Gehalt während der Kurzarbeit: 1.250 Euro
- Ausgefallenes Netto-Einkommen: 1.250 Euro
- Kurzarbeitergeld (60 % des entgangenen Nettogehaltes): 750 Euro
Ihr Gesamteinkommen während der Kurzarbeit beträgt in diesem Fall also 2.000 Euro.
Wichtig: Das Kurzarbeitergeld ist bis zu einem gewissen Grad steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen berücksichtigt wird – mehr dazu lesen Sie noch später in diesem Artikel.
Kurzarbeit Rechner: Ermitteln Sie Ihr Gehalt
Mit einem Kurzarbeit-Rechner können Sie Ihr künftiges Einkommen während der Kurzarbeit individuell ermitteln. Die Bundesagentur für Arbeit beispielsweise bietet dafür eigens einen digitalen Assistenten an. Der Kurzarbeit-Rechner gibt Ihnen die Möglichkeit, genau zu analysieren, wie sich die Kurzarbeit auf Ihre finanzielle Lage auswirkt, und ermöglicht eine gezielte Planung. Umfassende weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit haben wir für Sie zudem in einem weiteren Blog-Beitrag zusammengefasst.
Folgende Faktoren sind für die Berechnung relevant:
- Ihr monatliches Bruttoeinkommen vor Kurzarbeit
- Prozentsatz der Reduzierung Ihrer Arbeitszeit
- Ihre Lohnsteuerklasse
- Kinderfreibeträge
- Eventuelle Freibeträge, die für Sie eingetragen sind
Was bleibt von Ihrem Netto übrig?
Ein wichtiger Aspekt bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes ist, dass es den Gehaltsverlust nicht vollständig auffängt. Ingrid Brand-Hückstädt, AUB-Expertin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, weist auf einen weiteren Umstand hin: „Zu beachten ist unbedingt, dass neben dem Gehalt auch weitere finanzielle Komponenten wegfallen können, wie etwa Boni, Schichtzulagen oder Provisionen. Dies kann das Nettoeinkommen zusätzlich mindern – ein Aspekt, den Betroffene in die finanzielle Planung einbeziehen sollten.“
Berufspendler und Kurzarbeit
Für viele Berufspendler bringt die Kurzarbeit gleichzeitig eine willkommene Einsparung mit sich: Durch die Reduzierung der Arbeitszeit und somit weniger Arbeitstagen pro Woche können auch die Fahrtkosten zur Arbeit geringer sein. Diese Einsparung kann, je nach Distanz zum Arbeitsplatz, eine beträchtliche finanzielle Erleichterung darstellen. Auch andere berufsbedingte Ausgaben wie die Verpflegung am Arbeitsplatz können während der Kurzarbeit reduziert werden – dies kann dabei helfen, drohende finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Kurzarbeit und Ihre Steuererklärung
Ein wesentlicher Punkt, den viele Arbeitnehmende bei der Kurzarbeit übersehen, sind die steuerlichen Auswirkungen: Zwar ist das Kurzarbeitergeld steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, der sich auf Ihre Steuererklärung auswirkt. Das bedeutet konkret: Das Kurzarbeitergeld wird bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen einbezogen. Der Steuersatz für Ihr normales Einkommen steigt möglicherweise, sodass es zu einer höheren Steuerbelastung kommen kann.
Ein Beispiel:
- Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne Kurzarbeitergeld beträgt 40.000 Euro.
- Das Kurzarbeitergeld beträgt 10.000 Euro.
- Zur Berechnung des Steuersatzes wird Ihr Gesamteinkommen (40.000 Euro + 10.000 Euro = 50.000 Euro) herangezogen.
- Der auf 50.000 Euro ermittelte Steuersatz wird dann auf Ihr reguläres Einkommen (40.000 Euro) angewendet.
Dies führt zu einer höheren Steuerlast und kann Nachzahlungen verursachen.
Steuernachzahlungen nach Kurzarbeit
Viele Arbeitnehmende, die in Kurzarbeit waren, sind dennoch überrascht, wenn sie eine Steuernachzahlung leisten müssen. Diese Nachzahlung resultiert aus dem höheren Steuersatz, der durch den Progressionsvorbehalt auf Ihr reguläres Einkommen angewendet wird. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, schon während der Kurzarbeit nach Möglichkeit Rücklagen für eine mögliche Steuernachzahlung zu bilden. Alternativ können Sie während der Kurzarbeit mit Hilfe eines Steuerberaters oder Steuerprogramms Ihre voraussichtliche Steuerlast berechnen lassen.
Muss ich bei Kurzarbeit eine Steuererklärung abgeben?
Ja, in den meisten Fällen ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend, wenn Sie Kurzarbeitergeld erhalten haben. Ingrid Brand-Hückstädt erklärt dazu: „Insbesondere dann, wenn das Kurzarbeitergeld mehr als 410 Euro im Jahr beträgt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.“
Praktische Tipps zum Sparen
Während der Kurzarbeit müssen Sie mit weniger Geld auskommen. Daher ist es wichtig, laufende Kosten zu senken. Hier finden Sie Tipps für einige nützliche Maßnahmen:
- Versicherungen überprüfen: Viele Menschen haben über die Jahre hinweg verschiedene Versicherungen abgeschlossen, die nicht mehr nötig oder überteuert sind. Vergleichen Sie Ihre bestehenden Verträge und überlegen Sie, welche Policen Sie vielleicht kündigen oder durch günstigere Alternativen ersetzen können. Manche Police, etwa für Kranken-Zusatzversicherungen, lässt sich nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer unter Umständen zeitweise aussetzen.
- Energiekosten senken: Vermeintlich kleine Maßnahmen können dabei helfen, den Energieverbrauch effizienter zu gestalten und Kosten zu sparen. Schalten Sie Elektrogeräte vollständig aus, wenn sie nicht benutzt werden, und verzichten Sie auf Standby-Modi. Der Wechsel zu einem günstigeren Energieanbieter kann ebenfalls lohnend sein.
- Mobilfunk- und Internetverträge: Prüfen Sie Ihre aktuellen Telefon- und Internetverträge. Oftmals gibt es günstigere Tarife oder Aktionen, die Ihre monatlichen Kosten erheblich reduzieren könnten.
- Abonnements checken: Viele Haushalte haben Abonnements abgeschlossen für Streaming-Dienste, Fitnessstudios oder andere Mitgliedschaften, die nicht unbedingt nötig sind. Auch lässt sich durch ein Ruhen oder eine Kündigung einiges einsparen.
- Kredite weiter bedienen: Viele Banken bieten in Krisenzeiten die Möglichkeit an, Kreditraten vorübergehend zu senken. Sprechen Sie bei Bedarf mit Ihrer Bank über diese Option. Auch bei Ratenzahlungen für größere Anschaffungen kann es möglich sein, die Zahlungen für einige Monate auszusetzen.
- Kreditumschuldung: Sollten Sie mehrere Kredite zu bedienen haben, können Sie über eine Umschuldung nachdenken, um die monatliche Belastung zu reduzieren. Ein neuer Kredit mit längerer Laufzeit und niedrigeren Raten könnte in solchen Zeiten die finanzielle Belastung verringern.
- Kontakt mit Gläubigern aufnehmen: Scheuen Sie sich nicht, bei finanziellen Engpässen Ihre Gläubiger direkt zu kontaktieren. Viele Unternehmen bieten individuelle Lösungen für Kunden an, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden.
Kurzarbeit: Gibt es weitere staatliche Hilfen?
Für viele Arbeitnehmer reicht das Kurzarbeitergeld möglicherweise nicht aus, um die Lebenshaltungskosten vollständig zu decken. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich über zusätzliche staatliche Unterstützungsleistungen zu informieren, die Ihnen in Zeiten der Kurzarbeit zur Verfügung stehen. Hier eine Übersicht dazu:
Wohngeld während der Kurzarbeit
Wenn Ihr Einkommen durch Kurzarbeit erheblich gesunken ist, könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die Sie dabei unterstützt, Ihre Wohnkosten zu decken. Es richtet sich an Haushalte, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Miete oder die Belastung für Eigentumswohnungen zu tragen. Ein Online-Rechner der Bundesregierung bietet Ihnen dazu eine erste Einschätzung. Fragen Sie ansonsten Ihre Kommune vor Ort.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen (nach der Reduzierung durch die Kurzarbeit), der Höhe der Miete oder Belastung sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Der Antrag auf Wohngeld wird bei der örtlichen Wohngeldstelle gestellt. Es ist ratsam, diesen frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Kinderzuschlag und weitere Hilfen
Wenn Sie Kinder haben und durch Kurzarbeit unter finanziellen Engpässen leiden, könnte der Kinderzuschlag eine weitere Unterstützungsmöglichkeit sein. Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien mit geringem Einkommen und ergänzt das Kindergeld, das Sie bereits erhalten. Die Höhe des Kinderzuschlags hängt von Ihrem Einkommen, dem Bedarf Ihrer Familie und den Wohnkosten ab.
Auch hier gilt: Durch die Einkommensreduzierung in der Kurzarbeit können Sie möglicherweise Anspruch auf diese Leistung haben. Anträge können online über die Familienkasse oder bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Ihren möglichen Anspruch können Sie mit einem Online-Rechner der Bundesagentur für Arbeit überprüfen.
Zusätzlich zum Kinderzuschlag gibt es weitere Leistungen, wie zum Beispiel das Bildungs- und Teilhabepaket, das Kinder und Jugendliche in Familien mit geringem Einkommen unterstützt. Dazu gehören Zuschüsse für Klassenfahrten, Schulmaterialien oder Mittagessen in der Schule.
Fazit
Kurzarbeit ist ein wertvolles Instrument, um in Krisenzeiten Arbeitsplätze zu sichern, kann jedoch für Arbeitnehmende erhebliche finanzielle Einschnitte mit sich bringen. Das Kurzarbeitergeld hilft, den Einkommensverlust teilweise zu kompensieren, dennoch sind die steuerlichen Auswirkungen, insbesondere durch den Progressionsvorbehalt, ein wichtiger Aspekt, den Sie berücksichtigen sollten. Wenn Sie von Kurzarbeit betroffen sind, ist daher eine vorausschauende finanzielle Planung wichtig, damit Sie die Auswirkungen besser bewältigen und diese schwierige Phase erfolgreich überstehen. Weitere Fragen dazu beantwortet Ihnen auch die AUB-Geschäftsstelle