Sie vertreten die Interessen der Belegschaft und setzen sich gegenüber dem Arbeitgeber für deren Belange und Interessen ein: Betriebsräte tragen hohe Verantwortung. Ihre Aufgaben und ihre Stellung im Unternehmen sind in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Was ist ein Betriebsrat, wofür ist ein Betriebsrat zuständig und welche Rolle spielt er im Arbeitsalltag? Dieser Artikel gibt Ihnen Antworten auf diese und weitere Fragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Definition: Was ist ein Betriebsrat?
  2. Für was ist ein Betriebsrat zuständig?
  3. Welche Verantwortung trägt ein Betriebsrat?
  4. Was ist ein Betriebsrat – was sind Gesamt- und Konzernbetriebsrat?
  5. Seit wann gibt es Betriebsräte?
  6. Fazit: Betriebsräte – darum sind sie weiter so wichtig

Definition: Was ist ein Betriebsrat?

Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei einem Betriebsrat um eine Vertretung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Die Aufgabe der Betriebsratsmitglieder besteht darin, sich für die Interessen der Belegschaft direkt im Unternehmen stark zu machen. Diese Arbeit erfolgt unabhängig beispielsweise von Gewerkschaften. Weder Betriebsräte noch Personen, die den Betriebsrat wählen möchten, müssen entsprechend organisiert sein.

Das Gremium wird direkt aus dem Kreis der Beschäftigten gewählt. „Gewähltes Mitglied in einem Betriebsrat kann nur werden, wer auch selbst im jeweiligen Unternehmen tätig ist – und das mindestens bereits seit sechs Monaten, bevor die Wahl erfolgt“, erläutert Rechtsanwältin Ingrid Brandt-Hückstädt. In der täglichen Arbeit nimmt der Betriebsrat umfassende Aufgaben im Interesse der Belegschaft wahr.

Grundsätzlich basiert die Tätigkeit des Betriebsrates auf dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Gesetzgeber räumt Betriebsräten bei verschiedenen Entscheidungen umfassende Rechte ein, unter anderem:

  • Mitbestimmungsrechte
  • Mitwirkungsrechte
  • Beteiligungsrechte
  • Unterrichtungsrechte

Transparenz und Mitbestimmung

Durch die Einbeziehung in die verschiedenen Entscheidungen trägt der Betriebsrat zu mehr innerbetrieblicher Demokratie und Transparenz bei. Seit vielen Jahrzehnten begleitet die Unabhängige Arbeitnehmervertretung Betriebsräte bei ihrer Arbeit. Die Erfahrungen zeigen: Unternehmen mit einem Betriebsrat zeichnen sich in der Regel durch ein besseres Arbeitsklima und zufriedenere Mitarbeiter aus im Vergleich zu Betrieben ohne eine gewählte Mitarbeitervertretung.

Für was ist ein Betriebsrat zuständig?

Als Sprachrohr der Belegschaft leisten Betriebsräte somit bedeutende Arbeit – zum einen, um Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Unternehmensführung zu vertreten, zum anderen, indem sie gewisse Kontrollfunktionen wahrnehmen. So ist ein Betriebsrat laut Paragraf 80 BetrVG unter anderem dafür zuständig, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.”

Konflikte lösen und Krisen meistern

Gefragt ist der Betriebsrat erst recht in konfliktträchtigen Situationen. „Vielfach können Betriebsräte durch eine moderierende Beteiligung dazu beitragen, Auseinandersetzungen zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber in beiderseitigem Einvernehmen zu lösen und geeignete Lösungen zu finden“, unterstreicht Ingrid Brandt-Hückstädt weiter.

Noch mehr gefragt ist der Betriebsrat bei Krisen: So sind beispielsweise Kündigungen unwirksam, wenn es nicht zuvor zu einer offiziellen Anhörung und Zustimmung des Betriebsrates gekommen ist. Bei wirtschaftlichen Schieflagen eines Unternehmens und den daraus folgenden Umstrukturierungen sowie einem möglichen Stellenabbau ist der Betriebsrat am Aufstellen eines Sozialplanes umfassend zu beteiligen.

Einen eigenen Betriebsrat gründen

Nicht selten führen derartige Krisen dazu, dass sich Mitarbeiter gemeinsam entschließen, einen Betriebsrat zu gründen. Die Hürden dafür sind vergleichsweise niedrig, wenn bei der Gründung einige grundlegende Formalien und gesetzliche Anforderungen beachtet werden. In einem weiteren Artikel erhalten Sie daher umfassende Hintergründe und Tipps zur Gründung eines Betriebsrates

Welche Verantwortung trägt der Betriebsrat?

Neben den umfassenden Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechten des Betriebsrates darf eines nicht vergessen werden: die Verantwortung, die Betriebsratsmitglieder mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit eingehen. Denn durch die Annahme des Amtes verpflichten sie sich, ihre Arbeit am Wohl sowohl der Arbeitnehmer als auch des Betriebs auszurichten und vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten.

Details dazu sind in Paragraf 2 BetrVG nachzulesen. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten [bitte den separaten Artikel verlinken], die wesentlich die Tätigkeit im Betriebsrat prägen, haben wir für Sie in einem weiteren Artikel zusammengefasst.

Was ist ein Betriebsrat – was ist ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat?

Dabei ist Betriebsrat nicht gleich Betriebsrat. Neben der Arbeit auf betrieblicher Ebene können sich zudem Gesamt- und Konzernbetriebsräte gründen. Im Bereich des öffentlichen Dienstes wiederum spricht man nicht von Betriebsräten, sondern von Personalräten. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sind näher in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder beschrieben. Doch wie kennzeichnet sich die Arbeit in Gesamt- oder Konzernbetriebsräten?

Gesamtbetriebsrat: Übergreifende Interessenvertretung

Bei einem Gesamtbetriebsrat handelt es sich um die Interessenvertretung der Beschäftigten auf Ebene des Gesamtunternehmens. Dieses Gremium ist dann von Relevanz, wenn ein Arbeitgeber beispielsweise mehrere Betriebsstätten, Produktionsstandorte oder Handelsfilialen betreibt. Die Gründung eines Gesamtbetriebsrates und die damit verbundenen Anforderungen sind in Paragraf 47 BetrVG geregelt. So ist unter anderem klar vorgegeben, wie sich ein Gesamtbetriebsrat zusammensetzt und wie die Entsendung der Vertreter aus den einzelnen Betriebsräten zu erfolgen hat.

Konzernbetriebsrat: Das große Ganze im Blick

Bei Konzernen wiederum kann ein Konzernbetriebsrat als Stimme der Gesamtbelegschaft gegründet werden. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragestellungen, die den gesamten Konzern betreffen – also Themen, die über die Aufgaben und Tätigkeit der verschiedenen Gesamtbetriebsräte innerhalb eines Konzerns nochmals hinausgehen.

Seit wann gibt es Betriebsräte?

Das Betriebsverfassungsgesetz als rechtliche Grundlage für die Arbeit von Betriebsräten haben wir in diesem Artikel schon mehrfach genannt. Wussten Sie jedoch, dass die Wurzeln des Gesetzes über 100 Jahre zurückreichen? Ursprünglich wurde es in Deutschland als „Betriebsrätegesetz“ am 18. Januar 1920 beschlossen, am 4. Februar 1920 trat es in Kraft. An diese Tradition knüpfte das Betriebsverfassungsgesetz an, das am 14. November 1952 in Kraft trat.

Gründung von Betriebsräten vereinfacht

Über die Jahrzehnte hat der Gesetzgeber das BetrVG immer wieder ergänzt und aktualisiert. Zuletzt hat etwa im Jahr 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz dazu geführt, dass die Gründung von Betriebsräten wesentlich leichter möglich wird. Darüber hinaus hat das neue Gesetz auch die Mitbestimmungsrechte bestehender Betriebsräte weiter ausgebaut.

Fazit: Betriebsräte – darum sind sie weiter so wichtig

Nicht nur aufgrund ihrer rechtlich definierten Position sind Betriebsräte unverändert von großer Bedeutung. Als Interessenvertretung der Mitarbeiter können sie wesentlich zum innerbetrieblichen Frieden, zu mehr Transparenz und Demokratie beitragen. Das gilt für Betriebsräte im einzelnen Unternehmen ebenso wie für Gesamtbetriebsräte oder Konzernbetriebsräte.

Trends wie Automation, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz verändern die Arbeitswelt in nahezu allen Branchen. Umso wichtiger ist, dass bei diesem Wandel die Interessen und Anforderungen der Mitarbeiter weiter eine eigene Stimme haben! Die AUB begleitet Betriebsräte bei dieser wichtigen Arbeit mit umfassendem Support, zahlreichen Seminarangeboten und individueller Beratung. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!

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