Autorin: Ingrid Brand-Hückstädt ist AUB-Rechtsexpertin und renommierte Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie verfügt über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich und gibt ihr Wissen auch als Dozentin und Trainerin bei Veranstaltungen und Seminaren weiter.

Es ist Ende Juni, die Gehaltsabrechnung liegt im Postfach, und viele können sich über einen Extraposten freuen. Doch Urlaubsgeld ist in Deutschland alles andere als selbstverständlich: Nach einer Auswertung des WSI der Hans-Böckler-Stiftung haben im Jahr 2026 nur rund 44 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft diese Sonderzahlung erhalten.

Ob Sie dazugehören, entscheidet nicht die Laune Ihres Chefs. Es kommt darauf an, was in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegt ist. Manchmal ist sogar entscheidend, wie Ihr Arbeitgeber in den vergangenen Jahren mit dem Thema Urlaubsgeld umgegangen ist.

In diesem Artikel erfahren Sie, was Urlaubsgeld ist, wann Sie Anspruch darauf haben und wie Sie die Höhe berechnen. Außerdem klären wir, was nach Steuern übrig bleibt und welche Regeln bei Kündigung oder im Minijob gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung zusätzlich zum Lohn. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
  • Der tatsächliche Anspruch entsteht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, betriebliche Übung oder den Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • Mit einem Tarifvertrag erhalten 73 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag nur 35 Prozent.
  • Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei. Es wird als sonstiger Bezug versteuert und ist somit voll sozialversicherungspflichtig.
  • Teilzeitkräfte und Minijobber haben anteilig Anspruch, wenn vergleichbare Vollzeitkräfte Urlaubsgeld bekommen.

Inhalt

1. Was ist Urlaubsgeld?

2. Ist Urlaubsgeld Pflicht und wann haben Sie Anspruch auf Urlaubsgeld?

3. Wann bekommt man Urlaubsgeld?

4. Wie wird Urlaubsgeld berechnet?

5. Wird Urlaubsgeld versteuert oder ist Urlaubsgeld steuerfrei?

6. Was passiert mit dem Urlaubsgeld bei Kündigung?

7. Gibt es im Minijob Urlaubsgeld und was gilt in Teilzeit?

8. Fazit: Wie sichern Sie sich Ihr Urlaubsgeld?

9. Häufige Fragen zum Urlaubsgeld

Was ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung Ihres Arbeitgebers, die Sie neben dem regulären Gehalt erhalten. Meist wird das Urlaubsgeld einmal jährlich, kurz vor der Sommerferiensaison ausgezahlt. Die Zahlung soll die Reisekasse auffüllen, ist aber an keinen Zweck gebunden: Was Sie damit machen, ist Ihre private Entscheidung.

Verwechseln Sie Urlaubsgeld nicht mit dem Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt ist schlicht Ihr Lohn, den der Arbeitgeber während des Urlaubs weiterzahlt. Darauf haben alle Beschäftigten nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch. Das Urlaubsgeld kommt obendrauf, wenn es vereinbart ist.

 UrlaubsentgeltUrlaubsgeldUrlaubsabgeltung
Was ist das?Ihr Lohn läuft im Urlaub weiterSonderzahlung zusätzlich zum LohnAuszahlung nicht genommener Urlaubstage beim Ausscheiden
Gesetzlich geregelt?Ja, § 11 BUrlGNeinJa, § 7 Abs. 4 BUrlG
Wer bekommt es?Alle BeschäftigtenNur mit AnspruchsgrundlageWer mit Resturlaub ausscheidet

Viele Arbeitgeber fassen Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu einem 13. Monatsgehalt zusammen. Im öffentlichen Dienst gibt es seit der Tarifreform 2005 gar kein eigenes Urlaubsgeld mehr. Beschäftigte dort erhalten stattdessen eine Jahressonderzahlung im November.

Ist Urlaubsgeld Pflicht und wann haben Sie Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nein, kein Gesetz verpflichtet Ihren Arbeitgeber zur Zahlung von Urlaubsgeld. Zur Pflicht wird dies erst, wenn es eine vertragliche Grundlage dafür gibt. Das kann ein Tarifvertrag sein, eine Betriebsvereinbarung, ein Arbeitsvertrag oder eine gelebte Praxis im Betrieb.

AnspruchsgrundlageSo entsteht Ihr AnspruchDarauf sollten Sie achten
TarifvertragIhr Arbeitgeber ist tarifgebunden oder Ihr Vertrag verweist auf den TarifHöhe, Termin und Stichtage stehen im Tarifvertrag
BetriebsvereinbarungBetriebsrat und Arbeitgeber regeln das Urlaubsgeld für die BelegschaftGilt für alle Beschäftigten, die sie erfasst
ArbeitsvertragZusage im Vertrag oder als Gesamtzusage an alleFreiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte genau lesen
Betriebliche ÜbungIhr Arbeitgeber hat mindestens dreimal vorbehaltlos gezahltEin klarer Vorbehalt bei jeder Zahlung verhindert den Anspruch
GleichbehandlungVergleichbare Kolleginnen und Kollegen bekommen UrlaubsgeldAusnahmen brauchen einen sachlichen Grund

Was hat es mit der betrieblichen Übung beim Urlaubsgeld auf sich?

Die betriebliche Übung ist dabei ein wichtiger Aspekt, erklärt Ingrid Brand-Hückstädt, AUB-Rechtsexpertin und renommierte Fachanwältin für Arbeitsrecht: “Wenn Ihr Arbeitgeber drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt Urlaubsgeld an die Belegschaft auszahlt, wird daraus ein fester Anspruch. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt (Urteil vom 21.01.2009, 10 AZR 219/08).”

Viele Arbeitgeber versuchen, das mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag zu verhindern. Ist die Klausel aber zu pauschal oder missverständlich, ist sie unwirksam. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 25.01.2023 (10 AZR 109/22): Der Kläger hatte trotz Vorbehalt einen Anspruch, weil die Zahlung über Jahre geflossen war.

Bedeutung des Tarifvertrags für das Urlaubsgeld

Der größte Hebel bleibt der Tarifvertrag. In tarifgebundenen Betrieben bekommen laut WSI 73 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld, ohne Tarif sind es 35 Prozent. Auch Betriebsgröße und Region spielen hinein: In Großbetrieben erhalten 61 Prozent Urlaubsgeld, in kleinen Betrieben 37 Prozent. Im Westen sind es 46 Prozent, im Osten 33 Prozent.

Wissen Sie nicht, ob bei Ihnen ein Tarifvertrag gilt? Fragen Sie Ihren Betriebsrat. Er kennt die Regeln in Ihrem Betrieb und hilft Ihnen, Ihren Urlaubsgeld-Anspruch einzuordnen.

Wann bekommt man Urlaubsgeld?

Die meisten Beschäftigten bekommen ihr Urlaubsgeld im Mai, Juni oder Juli zusammen mit dem regulären Gehalt. Das NRW-Arbeitsministerium nennt Juni und Juli als übliche Monate. Den genauen Termin legt die Regelung fest, die für Sie gilt.

Es gibt auch andere Modelle. Manche Tarifverträge zahlen das Urlaubsgeld pro Urlaubstag aus, also immer dann, wenn Sie tatsächlich Urlaub nehmen. Andere koppeln es an einen festen Stichtag, etwa den 1. Juni. Ob Sie zu diesem Zeitpunkt Urlaub nehmen, spielt dann keine Rolle.

Neu im Job? Die Probezeit allein schließt Urlaubsgeld nicht aus, erklärt Anwältin Ingrid Brand-Hückstädt weiter: „Rechtlich haben Sie während der Probezeit denselben Anspruch wie Ihre Kolleginnen und Kollegen, solange Ihr Vertrag oder Tarif keine Wartezeit vorsieht. Steigen Sie mitten im Jahr ein, wird das Urlaubsgeld oft anteilig berechnet.“

Wie wird Urlaubsgeld berechnet?

Wie hoch Ihr Urlaubsgeld ausfällt, hängt von der jeweiligen Regelung ab. Üblich sind vier Modelle: ein Prozentsatz vom Monatsgehalt, ein Prozentsatz vom Urlaubsentgelt, ein fester Betrag pro Urlaubstag oder eine Pauschale.

Formel: Urlaubsgeld berechnen

Mit diesen Formeln können Sie Ihr Urlaubsgeld berechnen:

ModellSo rechnen SieBeispiel
Prozent vom MonatsgehaltBruttomonatsgehalt × Prozentsatz3.400 € × 50 % = 1.700 €
Prozent vom UrlaubsentgeltTagesverdienst × Urlaubstage × Prozentsatz160 € × 30 Tage × 50 % = 2.400 €
Betrag pro UrlaubstagUrlaubstage × Tagessatz30 Tage × 40 € = 1.200 €
PauschaleFester Betrag, unabhängig vom Gehaltz. B. 939 € in der Textilindustrie Westfalen

Wichtig zu wissen: Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, wird der Betrag meist im Verhältnis zur Vollzeit gekürzt.

Wird Urlaubsgeld versteuert oder ist Urlaubsgeld steuerfrei?

Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei. Es gehört zu Ihrem Arbeitslohn und wird mit Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet, bei hohen Einkommen auch mit dem Solidaritätszuschlag. Hinzu kommen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wie kommen die hohen Steuerabzüge zustande?

Steuerlich gilt Urlaubsgeld, das nicht monatlich fließt, als sogenannter sonstiger Bezug. So steht es in R 39b.2 der Lohnsteuer-Richtlinien. Ihr Arbeitgeber rechnet deshalb anders als beim Monatsgehalt: Er ermittelt die Jahreslohnsteuer einmal ohne und einmal mit dem Urlaubsgeld. Die Differenz behält er ein (§ 39b Abs. 3 EStG).

Darum wirkt der Abzug im Auszahlungsmonat oft happig. Das Urlaubsgeld wird vollständig mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz belastet, also dem Satz für den letzten verdienten Euro. Aufs Jahr gesehen zahlen Sie dadurch aber nicht mehr Steuern, als wenn derselbe Betrag auf zwölf Monate verteilt worden wäre. Den endgültigen Ausgleich bringt Ihre Steuererklärung.

In der Sozialversicherung zählt Urlaubsgeld als Einmalzahlung nach § 23a SGB IV. Beiträge fallen bis zur Beitragsbemessungsgrenze an.

Eine gute Nachricht gibt es trotzdem: Urlaubsgeld in üblicher Höhe ist nach § 850a Nr. 2 ZPO unpfändbar. Haben Sie Schulden und läuft eine Lohnpfändung, bleibt Ihr Urlaubsgeld also in aller Regel unangetastet.

Was passiert mit dem Urlaubsgeld bei Kündigung?

Ob Ihnen bei einer Kündigung Urlaubsgeld zusteht, hängt davon ab, wofür es gezahlt wird und was Ihr Vertrag regelt. Vergütet es auch Ihre bereits geleistete Arbeit, steht es Ihnen meist anteilig zu. Schon ausgezahltes Urlaubsgeld müssen Sie nur zurückgeben, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart ist.

Ihre SituationWas in der Regel gilt
Sie scheiden vor dem Auszahlungstermin ausIst das Urlaubsgeld auch Lohn für geleistete Arbeit, bekommen Sie es oft anteilig, bei Austritt Ende Juni etwa zur Hälfte
Ihr Vertrag verlangt ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis am StichtagIn vorformulierten Arbeitsverträgen häufig unwirksam, wenn die Zahlung auch Arbeit vergütet
Sie kündigen kurz nach der AuszahlungRückzahlung nur mit klarer, vertraglich vereinbarter Klausel
Ihr Urlaubsgeld hängt an genommenen UrlaubstagenEs folgt dem Urlaub, bei Abgeltung entscheidet Ihr Tarif- oder Arbeitsvertrag

Zu Stichtagsklauseln hat das Bundesarbeitsgericht eine klare Linie. Eine Sonderzahlung, die zumindest auch die Arbeit im laufenden Jahr bezahlt, darf in Standardverträgen nicht an ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zum Jahresende geknüpft werden (BAG, 13.11.2013, 10 AZR 848/12). Der Kläger bekam damals neun Zwölftel seiner Sonderzahlung. In Tarifverträgen dürfen Stichtage dagegen strenger ausfallen.

Auch Rückzahlungsklauseln halten nicht immer. Gerichte prüfen genau, ob die Bindungsfrist im Verhältnis zur Höhe des Urlaubsgeldes steht. Eine Klausel, die Sie für ein kleines Urlaubsgeld monatelang an den Betrieb fesselt, ist angreifbar.

Wichtige Fristen kennen und beachten

Ein Punkt, der gern vergessen wird, sind Fristen. „Ansprüche auf Urlaubsgeld verjähren nach drei Jahren. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber Ausschlussfristen von wenigen Monaten. Wer sie verpasst, geht leer aus, auch wenn der Anspruch eigentlich bestand“, unterstreicht Fachanwältin Ingrid Brand-Hückstädt. Wichtig: Machen Sie offenes Urlaubsgeld nach dem Ausscheiden deshalb zügig und schriftlich geltend.

Gibt es im Minijob Urlaubsgeld und was gilt in Teilzeit?

Ja. Bekommen vergleichbare Vollzeitkräfte Urlaubsgeld, steht es Ihnen auch im Minijob oder in Teilzeit zu, in der Regel anteilig nach Ihrer Arbeitszeit. Grundlage ist das Verbot, Teilzeitbeschäftigte schlechter zu behandeln (§ 4 TzBfG). Darauf weist auch die Minijob-Zentrale ausdrücklich hin.

Im Minijob gibt es allerdings einen Haken: die Verdienstgrenze. Sie liegt 2026 bei durchschnittlich 603 Euro im Monat, also 7.236 Euro im Jahr. Urlaubsgeld zählt dazu, wenn es vertraglich zugesagt ist oder regelmäßig gezahlt wird.

RechenschrittBeispiel
Monatsverdienst × 12500 € × 12 = 6.000 €
plus Urlaubsgeld6.000 € + 600 € = 6.600 €
geteilt durch 126.600 € ÷ 12 = 550 € im Monat
Ergebnisunter 603 €, der Minijob bleibt bestehen

Quelle: Beispiel nach Minijob-Zentrale

Liegt der Durchschnitt über 603 Euro, ist es kein Minijob mehr. Dann wird die Stelle sozialversicherungspflichtig. Das muss kein Nachteil sein, denn Sie erwerben damit vollen Schutz in Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Sprechen Sie aber vorher mit Ihrem Arbeitgeber, damit Sie nicht von einer Abrechnung überrascht werden.

In regulärer Teilzeit ist die Sache einfacher. Ihr Urlaubsgeld wird im Verhältnis Ihrer Stunden zur Vollzeit berechnet, sofern Ihr Vertrag keinen festen Betrag vorsieht.

Sie haben Fragen zum Urlaubsgeld, zu Stichtagsklauseln oder juristischen Fachbegriffen wie dem Freiwilligkeitsvorbehalt? Die AUB unterstützt Sie und Ihren Betriebsrat mit Fachwissen und kompetenten Experten. Kontaktieren Sie jetzt unsere Geschäftsstelle.

Fazit: Wie sichern Sie sich Ihr Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung zusätzlich zum Lohn, die allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Ob und in welcher Höhe Sie Urlaubsgeld erhalten, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Auch eine mehrjährige vorbehaltlose Zahlung oder der Gleichbehandlungsgrundsatz können einen Anspruch begründen.

Die Höhe hängt von der Regelung ab, die für Sie gilt. Üblich sind ein Prozentsatz vom Monatsgehalt oder Urlaubsentgelt, ein Betrag je Urlaubstag oder eine Pauschale. Steuerlich gilt Urlaubsgeld als sonstiger Bezug. Es ist voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, in üblicher Höhe aber unpfändbar. Im Minijob zählt es zur Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat.

Bei einer Kündigung kommt es darauf an, wofür das Urlaubsgeld gezahlt wird. Vergütet es bereits geleistete Arbeit, steht es Ihnen häufig anteilig zu. Zurückzahlen müssen Sie es nur, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart ist. Offene Ansprüche sollten Sie wegen möglicher Ausschlussfristen zügig schriftlich geltend machen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Urlaubsgeld

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?

Urlaubsentgelt ist Ihr normaler Lohn, der im Urlaub weiterläuft. Darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung, die nur fließt, wenn es dafür eine Grundlage gibt.

Darf der Arbeitgeber das Urlaubsgeld bei Krankheit kürzen?

Ja, aber nur, wenn das vereinbart ist. Nach § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz darf eine Sonderzahlung für jeden Krankheitstag um höchstens ein Viertel des durchschnittlichen Tagesverdienstes gekürzt werden. Ohne entsprechende Vereinbarung bleibt Ihr Anspruch unberührt.

Bekommen Sie in der Elternzeit Urlaubsgeld?

Das hängt von Ihrem Vertrag oder Tarif ab. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, deshalb sehen viele Regelungen eine anteilige Kürzung vor. Wird das Urlaubsgeld laut Vertrag auch für Zeiten ohne Arbeit gezahlt, kann es Ihnen trotzdem zustehen.

Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld einfach streichen?

Nicht, wenn Sie einen festen Anspruch haben. Steht das Urlaubsgeld im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag, oder ist eine betriebliche Übung entstanden, darf Ihr Arbeitgeber es nicht einseitig streichen. Freiwillig gezahltes Urlaubsgeld mit einem wirksamen Vorbehalt kann dagegen entfallen.

Gibt es im öffentlichen Dienst Urlaubsgeld?

Nein, nicht als eigene Zahlung. Seit der Tarifreform 2005 sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst, die mit dem Novembergehalt kommt.

Ist Urlaubsgeld pfändbar?

Nein, solange es den üblichen Rahmen nicht übersteigt. Das regelt § 850a Nr. 2 der Zivilprozessordnung. Bei einer Lohnpfändung bleibt Ihr Urlaubsgeld daher meist vollständig bei Ihnen.

Wie lange können Sie ausstehendes Urlaubsgeld einfordern?

Gesetzlich verjährt der Anspruch nach drei Jahren. Viele Arbeits- und Tarifverträge setzen aber kürzere Ausschlussfristen von wenigen Monaten. Prüfen Sie Ihren Vertrag und fordern Sie offenes Urlaubsgeld am besten sofort schriftlich ein.

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