Alle Jahre wieder stellt sich für viele Arbeitnehmende eine entscheidende finanzielle Frage: Zahlt mein Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld aus? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie viel davon bleibt netto nach Steuern übrig? Und was gilt in Fällen wie Kündigung, Elternzeit oder Minijob?

Rund um die finanzielle Bescherung zum Jahresende drehen sich also zahlreiche Fragen. In diesem Artikel finden Sie Antworten und bekommen einen klaren Überblick: Was Weihnachtsgeld rechtlich bedeutet, wie sich ein Weihnachtsgeld-Anspruch ergibt, was in besonderen Konstellationen gilt und wie Weihnachtsgeld versteuert wird.

Inhalt

  1. Was ist Weihnachtsgeld rechtlich?
  2. Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld und ab wann entsteht dieser Anspruch?
  3. Wie viel Weihnachtsgeld ist üblich?
  4. Was passiert mit dem Weihnachtsgeld bei Kündigung, Renteneintritt, Elternzeit oder einem Minijob?
  5. Wird Weihnachtsgeld versteuert?
  6. Fazit

Was ist Weihnachtsgeld rechtlich?

Wenn Sie das Wort „Weihnachtsgeld“ hören, denken Sie vermutlich an das sprichwörtliche 13. Gehalt. „Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers. Ein allgemeines Gesetz, das allen Beschäftigten Weihnachtsgeld garantiert, besteht nicht“, unterstreicht AUB-Rechtsexpertin Ingrid Brand-Hückstädt, renommierte Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Rechtliche Grundlagen für Weihnachtsgeld

Ein Weihnachtsgeld-Anspruch besteht nur, wenn dafür eine eigene rechtliche Grundlage existiert: zum Beispiel in Form eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung, dem individuellen Arbeitsvertrag oder einer seit Jahren so im Betrieb praktizierten Vorgehensweise.

Ingrid Brand-Hückstädt unterstreicht: „Dieser rechtliche Rahmen ist wichtig, weil sich dadurch entscheidet, ob Sie Weihnachtsgeld gegebenenfalls einklagen könnten.“

Was sind rechtliche Ansprüche auf Weihnachtsgeld?

Gut jeder zweite Arbeitnehmende (51 Prozent) in Deutschland erhält im Jahr 2025 in Deutschland ein Weihnachtsgeld, so das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in einer aktuellen Erhebung aus dem November 2025. Tarifverträge bilden dabei eine solide rechtliche Grundlage.

Aber auch ohne Tarifvertrag kann es einen gesicherten Anspruch geben, erläutert Ingrid Brand-Hückstädt: „Steht im Arbeitsvertrag zum Beispiel ,Es wird ein 13. Monatsgehalt gezahlt’ oder ,Beschäftigte erhalten Weihnachtsgeld in Höhe von 50 Prozent des Monatsgehalts’, handelt es sich dabei um eine verbindliche vertragliche Regelung.“

Und selbst wenn weder Tarif noch Arbeitsvertrag konkrete Aussagen zum Weihnachtsgeld enthalten, kann eine sogenannte betriebliche Übung bestehen: Zahlt der Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg vorbehaltlos Weihnachtsgeld, kann sich daraus ein Anspruch für die Zukunft entwickeln.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld und ab wann entsteht dieser Anspruch?

Die Antwort auf diese häufigen Fragen ist einfach und klar: Sie haben dann einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn eine der oben genannten Grundlagen besteht. Ohne solche Regelungen bleibt Weihnachtsgeld eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers.

Wenn Sie sich fragen, „Ab wann habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?“, lohnt zuerst der Blick in den Tarifvertrag, den eigenen Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Häufig sind dort Wartezeiten genannt, etwa eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs oder zwölf Monaten. In manchen Regelungen steigt die Höhe mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit an.

Welche Auswirkungen haben Stichtagsregeln?

Stichtagsklauseln sind ebenfalls von Relevanz. Bisweilen wird damit festgehalten, dass ein Anspruch nur besteht, wenn das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Datum noch besteht, etwa am 30. November oder 31. Dezember. „Solche Klauseln sind zulässig, aber sie dürfen Beschäftigte nicht unangemessen benachteiligen. Die Gerichte schauen genau hin, ob der Zweck der Zahlung – Vergütung geleisteter Arbeit, Belohnung von Betriebstreue oder eine Mischung – zu den Stichtagsregeln passt“, erläutert Ingrid Brand-Hückstädt.

Von zentraler Bedeutung ist auch der Gleichbehandlungsgrundsatz, so die Fachanwältin: „Zahlt der Arbeitgeber allen Kolleginnen und Kollegen Weihnachtsgeld nach festen Kriterien, darf er einzelne Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund ausschließen. Ein bloßes ,Ihnen möchte ich nichts zahlen’ reicht rechtlich nicht aus.“

Darf Weihnachtsgeld einfach gekürzt werden?

Muss ich wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage mit einem niedrigeren Weihnachtsgeld rechnen? Auch diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmende. Die Antwort: Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht einfach mit Verweis auf eine schlechte Auftragslage kürzen, wenn Sie einen gesicherten Anspruch haben – etwa durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder eine gefestigte betriebliche Übung.

Eingriffe sind nur dann zulässig, wenn die Möglichkeit zur Kürzung klar geregelt ist, zum Beispiel durch einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt oder eine nachvollziehbare Kopplung an den Unternehmenserfolg, und dabei der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt.

Ingrid Brand-Hückstädt kommentiert dazu: „Ist die Zahlung an konkrete, erreichbare Ziele gebunden, kann eine Anpassung im Einzelfall in Ordnung sein. Sind die Bedingungen hingegen schwammig formuliert oder praktisch nicht zu schaffen, trägt eine solche Leistungskopplung rechtlich eher nicht.“

Wie viel Weihnachtsgeld ist üblich?

 „Wie viel Weihnachtsgeld steht mir zu?“ Die schlechte Nachricht: Es gibt keine feste gesetzliche Größenordnung, mit der sich diese Frage beantworten lässt.

Die gute Nachricht: Erfahrungswerte bieten eine Orientierung. Auswertungen des WSI-Tarifarchivs zeigen, dass je nach Branche sehr unterschiedliche Beträge vereinbart sind. In tarifgebundenen Betrieben reichen die vereinbarten Weihnachtsgelder von ein paar hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro im Jahr.

So berechnet sich die Höhe des Weihnachtsgeldes

Die Bandbreite der Modelle ist groß:

  • Ein häufiges Modell ist tatsächlich das volle 13. Monatsgehalt, also ein zusätzliches Bruttogehalt.
  • In anderen Betrieben wird ein feststehender Prozentsatz des Monatsentgelts gezahlt, zum Beispiel 25, 50 oder 75 Prozent.
  • Wieder andere Betriebe arbeiten mit Pauschalen, etwa einem festen Betrag für alle, unabhängig von der Gehaltshöhe.
  • Und es gibt abgestufte Systeme, die den Aspekt der Betriebszugehörigkeit berücksichtigen: Wer länger im Betrieb ist, klettert Stufe um Stufe nach oben.

Ob Teilzeitkräfte und Minijobber das Weihnachtsgeld in voller oder anteiliger Höhe erhalten, ergibt sich ebenfalls aus den jeweiligen Regelungen. Üblich ist eine Berechnung nach dem Verhältnis der Arbeitszeit zur Vollzeit oder nach dem tatsächlich erzielten Jahresentgelt.

Was passiert mit dem Weihnachtsgeld bei Kündigung, Renteneintritt, Elternzeit oder Minijob?

Spannend wird es, wenn Sie gerade an einem beruflichen Übergang stehen: Was ist mit Weihnachtsgeld bei Kündigung, Rentenbeginn oder Elternzeit? Schauen wir uns im Folgenden diese Situationen jeweils näher an:

Weihnachtsgeld bei Kündigung

Bei einer Kündigung hängt viel davon ab, wofür das Weihnachtsgeld gezahlt wird. Geht es vor allem um die Vergütung der im laufenden Jahr geleisteten Arbeit, spricht vieles für einen anteiligen Anspruch, wenn Sie mitten im Jahr ausscheiden. Wird die Zahlung dagegen ausdrücklich an Betriebstreue geknüpft und mit einem Stichtag verknüpft, kann es sein, dass der Anspruch entfällt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis zum Stichtag nicht mehr besteht.

Weihnachtsgeld bei Rentenbeginn

Bei einem Rentenbeginn stellt sich eine ähnliche Frage. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Renteneintritt ergibt sich nicht automatisch. Manche Tarifverträge regeln, dass im Jahr des Übergangs in den Ruhestand ein anteiliges Weihnachtsgeld gezahlt wird, andere nicht.

Weihnachtsgeld bei Elternzeit

In der Elternzeit ist entscheidend, wie die Sonderzahlung begründet wird. Handelt es sich um eine Treueprämie, kann der Anspruch auch während der Elternzeit fortbestehen, jedenfalls teilweise. Handelt es sich um eine vergütungsbezogene Zahlung, orientieren sich viele Regelungen daran, ob im betreffenden Zeitraum ein Entgeltanspruch besteht. Tarifverträge sehen hier oft eine Kürzung vor, die die Monate ohne Entgeltanspruch berücksichtigt.

Weihnachtsgeld bei Minijob

Die Frage nach Weihnachtsgeld bei einem Minijob stellt wiederum eigene Fragen: Nach den Informationen der Minijob-Zentrale zählen Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zum maßgeblichen Jahresverdienst. Entscheidend ist also nicht nur der regelmäßige Monatslohn, sondern das Jahresgesamtpaket. Ob Sie die Grenze überschreiten, wird auf Jahresbasis geprüft. Weihnachtsgeld kann damit aus einem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung machen.

Wird Weihnachtsgeld versteuert?

Die Antwort auf diese häufige Frage dürfte die wenigsten überraschen: Weihnachtsgeld gehört steuerlich zum Arbeitslohn. Es ist kein Geschenk, sondern es handelt sich um einen lohnsteuer- und in aller Regel auch sozialversicherungspflichtigen Bestandteil des Gehalts.

Steuerregeln rund um das Weihnachtsgeld

Das Einkommensteuergesetz ordnet alle Bezüge aus einem Beschäftigungsverhältnis, darunter Gratifikationen und Sonderzahlungen, dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zu (§ 19 EStG). 

Für Weihnachtsgeld gilt zusätzlich eine Besonderheit: Es wird im Lohnsteuerabzug in der Regel als sogenannter „sonstiger Bezug“ behandelt, also als Einmalzahlung, die nicht zum laufenden Monatslohn gehört. Die Berechnung der Lohnsteuer für solche sonstigen Bezüge ist in § 38a EStG geregelt.

Zur fälligen Lohnsteuer kommen noch, soweit zutreffend, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge hinzu. Viele Beschäftigte sind daher negativ überrascht, wie viel vom Weihnachtsgeld auf dem Weg zum Nettolohn verloren geht.

Weihnachtsgeld steuerfrei?

Die oft gestellte Frage „Weihnachtsgeld steuerfrei – geht das?“ lässt sich klar verneinen, wenn es um klassisches Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt geht. Einen generellen Steuerfreibetrag für Weihnachtsgeld gibt es nicht mehr. Steuerlich begünstigte Sachleistungen oder Zuschüsse, die manchmal an Weihnachten gewährt werden, fallen unter andere Regelungen, sind aber kein steuerfreies Weihnachtsgeld im eigentlichen Sinne.

Steuer auf Weihnachtsgeld zurückholen

Spannend ist für viele Arbeitnehmende die Frage, ob sich ein Teil der Steuer auf Weihnachtsgeld zurückholen lässt. Hier liegt der Schlüssel im Jahresausgleich: In der Lohnabrechnung wirkt es oft so, als würde das Weihnachtsgeld besonders hoch besteuert werden.

In der Einkommensteuererklärung wird aber das gesamte Jahreseinkommen betrachtet. Wenn die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer höher ist als die tatsächliche Jahressteuer, ergibt sich eine Erstattung. Das kann auch die auf das Weihnachtsgeld gezahlte Steuer teilweise wieder ausgleichen.

Fazit: Individuellen Anspruch auf Weihnachtsgeld prüfen

Weihnachtsgeld ist keine Selbstverständlichkeit. Es gibt keinen automatischen Anspruch, sondern Rechte, die sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ableiten. Ebenso wichtig ist die steuerliche Seite. Weihnachtsgeld zählt als Arbeitslohn, wird als sonstiger Bezug versteuert und ist meist sozialversicherungspflichtig. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Ihrer gesamten Einkommenssituation ab.

Wenn Sie sich frühzeitig informieren, können Sie das Weihnachtsgeld einplanen, auf das Sie Anspruch haben und die Höhe abschätzen, die Sie netto nach Steuern erwarten dürfen. Und vielleicht ist das die angenehmste Art, sich auf die Feiertage vorzubereiten.

Sie haben Fragen rund ums Thema Weihnachtsgeld oder zu weiteren arbeitsrechtlichen Aspekten? Kontaktieren Sie gerne jederzeit die AUB Geschäftsstelle.

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