Mitglieder von Betriebsräten tragen eine große Verantwortung. Sie vertreten die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen, setzen sich für deren Rechte ein und stehen in engem Dialog mit dem Arbeitgeber. Um diese Aufgaben kompetent und rechtssicher auszuführen, sind Schulungen und Weiterbildungen unverzichtbar. Doch welche Möglichkeiten gibt es für Betriebsräte, sich fortzubilden? Gibt es eine Pflicht zur Schulung, und wie häufig sollte man daran teilnehmen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Schulungen für Betriebsräte.
Inhaltsverzeichnis
- Warum sind Schulungen für Betriebsräte wichtig?
- Gibt es eine Pflicht für Betriebsräte, Schulungen zu besuchen?
- Freistellung für Schulungen: Was sagt das Gesetz?
- Betriebsrats-Schulungen und ihre Inhalte
- Welche Vorteile bieten Schulungen für Betriebsräte?
- AUB-Schulungsangebot für Betriebsräte
- Fazit
Warum sind Schulungen für Betriebsräte wichtig?
Die Arbeit als Betriebsrat erfordert fundierte Kenntnisse in zahlreichen Bereichen: Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Arbeitsschutz und Kommunikation sind nur einige Beispiele dafür. Ohne entsprechendes Wissen laufen Betriebsratsmitglieder Gefahr, ihre Rechte und Pflichten nicht vollständig zu kennen oder im schlimmsten Fall Fehlentscheidungen zu treffen.
Wissen sammeln, von Erfahrungen profitieren
„Fundierte Schulungen helfen Betriebsräten dabei, rechtliches und praktisches Wissen aufzubauen, damit sie die vielfältigen Aufgaben sicher und effektiv wahrnehmen können“, unterstreicht Mike Bubner, Betriebsrats-Berater bei der AUB. Ein weiterer Vorteil: Schulungen bieten darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit anderen Betriebsratsmitgliedern auszutauschen und von deren Erfahrungen zu profitieren. „Gerade in komplexen Situationen, wie beispielsweise Umstrukturierungen oder Konflikten mit dem Arbeitgeber, ist eine fundierte Wissensbasis unverzichtbar“, sagt Mike Bubner weiter.
Gesetzliche Änderungen und neue Verordnungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die stetige Weiterentwicklung der Gesetzgebung. Neue Regelungen, Änderungen im Arbeitsrecht oder neue Verordnungen, erfordern eine kontinuierliche Weiterbildung, damit Betriebsratsmitglieder stets auf dem neuesten Stand bleiben und rechtssicher agieren können.
Gibt es eine Pflicht für Betriebsräte, Schulungen zu besuchen?
Ja, diese Pflicht gibt es tatsächlich! Das macht Ingrid Brand-Hückstädt, AUB-Rechtsexpertin und renommierte Fachanwältin für Arbeitsrecht, deutlich: „Laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte nicht nur das Recht, sondern in vielen Fällen auch die Pflicht, an Schulungen teilzunehmen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Verantwortung des Betriebsrats, die Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.“ Im Umkehrschluss geht der Gesetzgeber davon aus, dass Betriebsräte ohne entsprechende Kenntnisse ihrer Funktion nicht gerecht werden können.
Wie oft sollten Betriebsräte Schulungen besuchen?
Die Häufigkeit von Schulungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Betriebsgröße, der Komplexität der Aufgaben und den individuellen Vorkenntnissen der Betriebsratsmitglieder. Neue Mitglieder sollten unbedingt Grundlagenschulungen besuchen – während erfahrene Betriebsräte regelmäßig an Spezialseminaren teilnehmen sollten, um ihr Wissen laufend aufzufrischen und zu erweitern.
Zusätzlich können außerordentliche Schulungen erforderlich sein, wenn sich spezifische Herausforderungen im Betrieb ergeben, wie etwa Verhandlungen über einen Sozialplan, die Einführung neuer Technologien oder sensible Fragen des Datenschutzes. Mike Bubner dazu: „In solchen Fällen ist es besonders wichtig, dass der Betriebsrat über aktuelle Kenntnisse verfügt, um professionell handeln zu können.“
Freistellung für Schulungen: Was sagt das Gesetz?
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsräte Anspruch auf bezahlte Freistellung für Schulungen, sofern diese notwendige Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit vermitteln. Die Kosten für die Schulungen, inklusive Reisekosten, übernimmt der Arbeitgeber.
Diese Voraussetzungen sind für eine Freistellung zu erfüllen:
- Die Schulung muss notwendige Inhalte vermitteln.
- Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber rechtzeitig über die Teilnahme informieren.
- Die Schulung sollte, soweit möglich, im Rahmen der Arbeitszeit stattfinden, sofern keine anderen Regelungen bestehen.
Eine Beschlussfassung durch den Betriebsrat über die geplante Teilnahme an der Schulung ist zwingend erforderlich. Diese sollte schriftlich dokumentiert und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Schulung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine Unklarheiten entstehen.
Kann der Arbeitgeber eine Schulung ablehnen?
In der Regel kann der Arbeitgeber eine Schulung nicht verweigern, wenn sie als notwendig für die Betriebsratsarbeit gilt. Sollte der Arbeitgeber dennoch Einwände haben, kann dies weiter im Betrieb diskutiert werden. Kommt es zu keiner Einigung, kann es der Betriebsrat anstreben, die Zustimmung gerichtlich durchzusetzen. Wichtige Voraussetzung für den Rechtsweg: Der Betriebsrat hat im Vorfeld eine Beschlussfassung über die Teilnahme an der Schulung getroffen, diese ordnungsgemäß dokumentiert und den Arbeitgeber entsprechend nachweislich informiert.
Häufige Gründe für Einwände des Arbeitgebers
Bisweilen argumentieren Arbeitgeber, dass eine Schulung zu teuer sei oder dass betriebliche Belange beeinträchtigt würden. In solchen Fällen sollte der Betriebsrat darlegen, warum die Schulung notwendig ist, und gegebenenfalls auf alternative Schulungstermine hinweisen. Falls keine Einigung erzielt wird, steht dem Betriebsrat, wie bereits oben beschrieben, der Rechtsweg offen.
Betriebsrats-Schulungen und ihre Inhalte
Betriebsräte können aus einer Vielzahl von Schulungen auswählen, die auf die unterschiedlichen Anforderungen ihrer Arbeit zugeschnitten sind. Zu wichtigen Kategorien gehören:
Grundlagenschulungen
Diese Seminare vermitteln Basiswissen, wie
- Rechte und Pflichten des Betriebsrats
- Betriebsverfassungsgesetz
- Grundlagen des Arbeitsrechts
Spezialschulungen
Für erfahrene Betriebsratsmitglieder stehen Seminare zu spezifischen Themen zur Verfügung, wie beispielsweise:
- Tarifrecht
- Konfliktmanagement
- Datenschutz
Branchen- oder betriebsspezifische Schulungen
Diese Schulungen gehen auf die Besonderheiten bestimmter Branchen ein und bieten praxisorientierte Lösungen.
Soft-Skills-Trainings
Neben juristischem Wissen sind auch Soft Skills für Betriebsräte wichtig. Schulungen in den Bereichen Rhetorik, Kommunikation, Verhandlungsführung und Konfliktmanagement tragen dazu bei, dass der Betriebsrat seine Ziele effektiv erreichen kann.
Online-Seminare und E-Learning-Angebote
In Zeiten der Digitalisierung gewinnen Online-Schulungen immer mehr an Bedeutung. Diese bieten eine flexible Möglichkeit, sich weiterzubilden, ohne auf Reisen angewiesen zu sein.
Welche Vorteile bieten Schulungen für Betriebsräte?
Die Teilnahme an Schulungen bringt zahlreiche Vorteile, darunter:
- Rechtssicherheit: Betriebsräte können damit gewährleisten, dass ihre Entscheidungen auf einer soliden rechtlichen Grundlage basieren.
- Effektivität: Schulungen verbessern die Arbeitsweise des Betriebsrats und steigern die Effizienz.
- Vertrauen: Die Belegschaft vertraut einem kompetenten Betriebsrat, der fundiertes Wissen nachweisen kann.
- Netzwerkbildung: Der Austausch mit anderen Betriebsräten erweitert den Erfahrungshorizont und führt zu neuen Lösungsansätzen.
Darüber hinaus können Schulungen dazu beitragen, die Motivation und das Selbstbewusstsein der Betriebsratsmitglieder zu stärken. Dies ist besonders in schwierigen Verhandlungssituationen von Vorteil.
AUB-Schulungsangebot für Betriebsräte
Die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB bietet ein umfangreiches Schulungsangebot, das speziell auf die Bedürfnisse von Betriebsräten zugeschnitten ist. Das Portfolio umfasst unter anderem:
- Grundlagenschulungen: Vermittlung von Basiswissen für neue Betriebsratsmitglieder oder zur Gründung eines neuen Betriebsrates
- Spezialseminare: Vertiefung spezifischer Themen wie Arbeitsrecht, Mitbestimmung und Konfliktmanagement
- Betriebsratswahlen: Umfassende Schulungen bereiten auf die Durchführung von Wahlen vor. Der nächste turnusgemäße Wahlgang steht im Jahr 2026 an-
Qualität mit Expertise und Praxisbezug
Besonders hervorzuheben ist die hohe Qualität der Schulungen, die von erfahrenen Referentinnen und Referenten durchgeführt werden. Die Inhalte sind praxisnah gestaltet, sodass sie sich direkt in der Betriebsratsarbeit erfolgreich und nutzbringend anwenden lassen.
Ein weiterer Pluspunkt ist die individuelle Beratung, welche durch die Expertinnen und Experten der AUB gewährleistet wird. Betriebsräte können sich über die passende Schulung informieren und erhalten Empfehlungen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Mehr Informationen zu den Angeboten finden Sie auf der AUB-Website.
Fazit
Schulungen vermitteln wichtiges Grundlagen- und Spezialwissen für eine zielgerichtete, erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Der regelmäßige Besuch geeigneter Schulungen stellt sicher, dass Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben kompetent, rechtssicher und effektiv ausführen können. Unser Tipp: Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten des AUB Campus, um Ihr Wissen laufend zu erweitern und von praxisnahen Schulungen mit ausgewiesenen Fachleuten zu profitieren. So können Sie sich optimal für Ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen.