Betriebsratswahlen bilden ein zentrales Instrument der Mitbestimmung in Unternehmen. Sie geben Arbeitnehmenden die Möglichkeit, ihre Interessen gegenüber der Unternehmensleitung effektiv zu vertreten. Doch wie funktionieren Betriebsratswahlen genau? Welche Fristen müssen beachtet werden? Wer darf wählen – und wer kann gewählt werden? Diese und viele weitere Fragen klären wir in diesem umfassenden Artikel, in dem wir gleichzeitig auf die nächsten bundesweiten Betriebsratswahlen 2026 vorausblicken.
Inhaltsverzeichnis
1. Was sind Betriebsratswahlen?
2. Wie oft finden Betriebsratswahlen statt?
3. Betriebsratswahlen 2026: Termine und Fristen
4. Wer darf wählen und wer kann gewählt werden?
5. Der Wahlvorstand und seine Aufgaben
6. Kündigungsschutz während der Betriebsratswahlen
7. Betriebsratswahlen 2026 – und die Arbeit danach
8. Fazit
Was sind Betriebsratswahlen?
Betriebsratswahlen folgen einem geregelten Verfahren. In diesem Zuge wählen die Arbeitnehmenden eines Unternehmens ihre Interessenvertretung. Der Betriebsrat verfügt gemäß Betriebsverfassungsgesetz über weitreichende Mitbestimmungsrechte, insbesondere in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Kurzum: Der Betriebsrat fungiert als Sprachrohr der Belegschaft und sorgt dafür, dass Arbeitgeber die Belange der Arbeitnehmer nicht unbeachtet lassen können.
Wichtige Aufgaben der Mitbestimmung
Somit nehmen Betriebsräte eine Schlüsselrolle in der Gestaltung des Arbeitsalltags wahr: Sie können Einfluss nehmen auf Arbeitszeiten, Entlohnungsstrukturen, Gesundheitsschutz und Kündigungen. Gar kein Zweifel: Ein funktionierender Betriebsrat trägt dazu bei, dass Entscheidungen im Unternehmen transparenter und fairer ablaufen. In Betrieben ohne Betriebsrat fehlen oft klare Strukturen für die Mitbestimmung, was zu Ungleichbehandlungen oder einer Vernachlässigung der Arbeitnehmerinteressen führen kann.
Recht zur Wahl wahrnehmen
„Durch die Wahl eines Betriebsrats erhalten Arbeitnehmende die Möglichkeit, ihre Belange aktiv einzubringen und in Entscheidungsprozesse auf Unternehmensseite eingebunden zu werden. Deshalb ist allen Beschäftigten nur zu empfehlen, dieses Recht der Wahl und Mitbestimmung auch bei den kommenden Betriebsratswahlen 2026 wahrzunehmen“, unterstreicht Rainer Knoob, Vorstandsvorsitzender der unabhängigen Arbeitnehmervertretung AUB.
Wann finden Betriebsratswahlen statt?
Betriebsratswahlen finden in Deutschland turnusgemäß alle vier Jahre statt. Der reguläre Wahlzeitraum erstreckt sich dabei jeweils vom 1. März bis zum 31. Mai. Das bedeutet, dass alle Betriebe mit einem Betriebsrat in diesem Zeitraum neue Wahlen ansetzen müssen. Die nächsten bundesweiten Betriebsratswahlen 2026 werden ebenfalls in diesem Zeitraum stattfinden.
Außerordentliche Betriebsratswahlen
Ingrid Brand-Hückstädt, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Expertin für Betriebsverfassungsrecht, weist auf einen wesentlichen Umstand hin: „Auch wenn alle vier Jahre der reguläre Wahlzeitraum terminiert wird, können außerordentliche Betriebsratswahlen jederzeit angesetzt werden, zum Beispiel wenn ein Betriebsrat vorzeitig zurücktritt, das Gremium aufgelöst wird oder sich in einem Betrieb ein Betriebsrat neu gründet.“
Betriebsratswahlen 2026: Termine und Fristen
Der nächste reguläre Wahlzeitraum für Betriebsratswahlen ist wie schon beschrieben vom 1. März bis 31. Mai 2026. Zusätzlich gibt es jedoch eine Vielzahl von Fristen, die bereits im Vorfeld der Wahlen beachtet werden müssen.
Wichtige Fristen im Überblick
- Bestellung des Wahlvorstands: Der amtierende Betriebsrat muss spätestens zehn Wochen vor dem ersten Wahltag einen Wahlvorstand bestellen, der für die Organisation der Wahl verantwortlich ist.
- Bekanntmachung der Wahlen: Mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag muss der Wahlvorstand die Belegschaft über die bevorstehende Wahl durch die Veröffentlichung eines Wahlausschreibens informieren.
- Einreichung der Wahlvorschläge: Zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens müssen Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden.
Besonderheiten bei Fristen
Die Fristen sind strikt einzuhalten, da eine Missachtung zur Anfechtung der Wahl führen kann. Ingrid Brand-Hückstädt kommentiert dazu: „Es ist ratsam, frühzeitig einen genauen Zeitplan zu erstellen, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Der Wahlvorstand übernimmt dabei die zentrale Rolle in der Organisation.“
Wer darf wählen und wer kann gewählt werden?
Eine der zentralen Fragen bei Betriebsratswahlen lautet: Wer darf wählen und wer kann gewählt werden? Das Wahlrecht steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern eines Betriebs zu, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu zählen auch Leiharbeitnehmer, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb tätig sind.
Wer ist wahlberechtigt?
- Alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren
- Leiharbeitnehmer, die voraussichtlich länger als drei Monate im Betrieb beschäftigt werden sollen.
- Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen und Teilzeitkräfte
- Arbeitnehmende in Elternzeit oder Krankenstand
Ausschluss vom Wahlrecht
Führungskräfte, die als leitende Angestellte gelten, sind nicht wahlberechtigt. Diese Personen gehören zur Unternehmensebene. Ingrid Brand-Hückstädt: „Die Frage, ob jemand leitender Angestellter ist oder nicht, muss vom Wahlvorstand sehr genau geprüft werden und kann in einzelnen Fällen sehr kompliziert sein.“
Wer kann gewählt werden?
- Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die genauen Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitnehmer wahlberechtigt ist, werden im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Diese gesetzlichen Vorgaben sichern eine faire Wahl und gewährleisten, dass der Betriebsrat die tatsächlichen Interessen der Belegschaft widerspiegelt.
Der Ablauf von Betriebsratswahlen
Betriebsratswahlen laufen nach einem strukturierten Verfahren ab, das ebenfalls gesetzlich klar geregelt ist. Nachdem der Wahlvorstand bestellt wurde, übernimmt dieser die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Der Wahlvorstand erstellt zunächst eine Wählerliste und stellt sicher, dass alle wahlberechtigten Arbeitnehmer korrekt erfasst sind.
Wichtige Schritte im Ablauf
- Bestellung des Wahlvorstands
- Erstellung der Wählerliste
- Bekanntmachung der Wahl
- Einreichung der Wahlvorschläge
- Durchführung der Wahl
- Auszählung der Stimmen
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Nach der Auszählung der Stimmen wird das Ergebnis den Arbeitnehmern bekannt gegeben. Die gewählten Betriebsratsmitglieder nehmen anschließend ihre Arbeit auf.
Der Wahlvorstand und seine Aufgaben
Der Wahlvorstand ist das zentrale Organ bei der Durchführung von Betriebsratswahlen. Er wird vom amtierenden Betriebsrat oder, wenn kein Betriebsrat besteht, von den Arbeitnehmenden selbst gewählt. „Der Wahlvorstand hat zahlreiche Aufgaben, darunter die Organisation der Wahl, die Erstellung der Wählerliste und die Durchführung der Stimmabgabe“, schildert Rainer Knoob aus seiner eigenen langjährigen Betriebsratserfahrung.
Die wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstands im Überblick
- Erstellung der Wählerliste
- Erstellung des Wahlausschreibens
- Bekanntmachung der Wahl
- Annahme und Prüfung der Wahlvorschläge
- Organisation der Stimmabgabe
- Auszählung der Stimmen
Der Wahlvorstand ist außerdem für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben verantwortlich und sorgt dafür, dass die Wahl demokratisch und fair abläuft.
Kündigungsschutz während der Betriebsratswahlen
Während der Betriebsratswahlen genießen nicht nur die Kandidaten, sondern auch die Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber einen besonderen Kündigungsschutz. „Dieser Schutz beginnt ab dem Zeitpunkt der Aufstellung der Kandidatenliste und endet sechs Monate nach der Wahl“, nennt Ingrid Brand-Hückstädt die Details.
Dieser besondere Kündigungsschutz verhindert, dass Arbeitnehmer wegen ihrer Kandidatur für den Betriebsrat benachteiligt werden oder unter Druck gesetzt werden. Er gilt unabhängig von der Betriebsgröße und schützt vor einer ordentlichen Kündigung. Nur aus wichtigem Grund, etwa bei schwerwiegenden Verfehlungen, kann eine außerordentliche Kündigung während dieses Zeitraums ausgesprochen werden.
Betriebsratswahlen 2026 – und die Arbeit danach
Ein funktionierender Betriebsrat kann zahlreiche positive Effekte und Vorteile für die Belegschaft eines Unternehmens bewirken. Durch die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden die Interessen der Arbeitnehmer besser vertreten, und es entsteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Der Betriebsrat kann in vielen wichtigen Bereichen mitbestimmen, zum Beispiel bei Arbeitszeiten, der Gestaltung von Arbeitsplätzen oder sozialen Maßnahmen.
Weitere Vorteile eines Betriebsrats
- Einfluss auf Arbeitsbedingungen
- Transparenz bei Unternehmensentscheidungen
- Verbesserung von Entlohnungsstrukturen
Strategische Überlegungen für die Betriebsratsarbeit
Für die Arbeitnehmer bietet ein Betriebsrat also die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen zu nehmen und ihre Rechte zu wahren. Neben den formellen Voraussetzungen gibt es auch strategische Überlegungen, die Arbeitnehmer berücksichtigen sollten, wenn sie sich an den Betriebsratswahlen beteiligen oder sich selbst zur Wahl stellen möchten.
Rainer Knoob dazu: „Eine möglichst hohe Wahlbeteiligung stärkt die Legitimation des Betriebsrats und verleiht ihm eine breitere Basis, auf der er seine Entscheidungen treffen kann. Ein starkes Mandat verschafft dem Betriebsrat somit mehr Durchsetzungskraft gegenüber dem Arbeitgeber.“
5 Tipps: Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen 2026
Was können Sie im Einzelnen tun, um sich umfassend und gut auf die Betriebsratswahlen 2026 vorzubereiten? Im Folgenden finden Sie fünf wesentliche Tipps dazu.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Lage im Betrieb: Welche Themen sind in den letzten Monaten besonders wichtig geworden? Welche Anliegen hat die Belegschaft? Je besser Sie die Situation im Betrieb kennen, desto gezielter können Sie Ihre Wahlentscheidungen treffen.
- Überlegen Sie, ob Sie selbst kandidieren möchten: Wenn Sie sich in die Betriebsratsarbeit einbringen möchten, sollten Sie frühzeitig prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllen. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld mit erfahrenen Betriebsräten auszutauschen und einen Eindruck von den Aufgaben und Herausforderungen zu gewinnen.
- Diskutieren Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen: Ein Austausch mit anderen Arbeitnehmern hilft dabei, ein besseres Gefühl dafür zu bekommen, welche Themen im Betrieb besonders relevant sind. Vielleicht gibt es auch Anliegen, die Sie gemeinsam vorantreiben möchten.
- Planen Sie Ihre Stimmabgabe: Besonders in größeren Betrieben kann es organisatorische Herausforderungen geben, etwa wenn verschiedene Schichten berücksichtigt werden müssen. Der Wahlvorstand ist dazu verpflichtet, die Wahlen so zu organisieren, dass möglichst viele Arbeitnehmer ihre Stimme abgeben können. Dennoch ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren, wie und wann Sie Ihre Stimme abgeben können.
- Nutzen Sie Beratungs- und Weiterbildungsangebote, wie Sie beispielsweise bei der AUB speziell für Betriebsräte und für Personen, die als gewerkschaftsunabhängiger Kandidat für den Betriebsrat kandidieren möchten, in großer Zahl angeboten werden. Zudem besteht die Möglichkeit, auch individuelle Coachings in Anspruch zu nehmen. Gut zu wissen: Das gilt selbstverständlich nicht nur für die Betriebsratswahlen 2026 – sondern jederzeit, beispielsweise auch, wenn Sie einen neuen Betriebsrat in Ihrem Unternehmen gründen möchten.
Fazit
Betriebsratswahlen sind ein zentrales Instrument der betrieblichen Mitbestimmung und ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen Unternehmenskultur. Sie finden alle vier Jahre statt, der nächste Wahlzeitraum ist vom 1. März bis 31. Mai 2026. Mit der Wahl eines Betriebsrats erhalten die Arbeitnehmer eine starke Vertretung, die ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und sich für ihre Belange einsetzt. Die Teilnahme an Betriebsratswahlen ist nicht nur ein Recht – sondern auch eine wichtige Möglichkeit, die eigene Arbeitswelt aktiv mitzugestalten. Ein starker Betriebsrat bedeutet eine starke Belegschaft – nutzen Sie die Chance, Ihre Stimme einzubringen!