Allein auf die gesetzliche Rente ist kein Verlass, um den vertrauten Lebensstandard auch im Ruhestand sicherzustellen – das dürfte heute allen klar sein. Gefragt sind daher zusätzliche Elemente der Altersvorsorge, ob privat oder unterstützt durch den Arbeitgeber. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sollte zu den essentiellen Bestandteilen einer durchdachten persönlichen Strategie gehören. In diesem Artikel finden Sie umfassende Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge: Was sie ist, wie sie funktioniert, für wen sie sinnvoll ist und welche Besonderheiten es gibt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist eine betriebliche Altersvorsorge? Definition und Tipps
  2. Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? 5 bAV Modelle im Vergleich
  3. Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?
  4. Betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel
  5. Betriebliche Altersvorsorge bei Kündigung
  6. Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge und Steuern
  7. Beispielrechnung zur betrieblichen Altersvorsorge
  8. Fazit

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge? Definition und Tipps

Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine Form des zusätzlichen Sparens für den Ruhestand dar. Organisiert wird die bAV über den Arbeitgeber. Damit haben Sie die Möglichkeit, ergänzend zu den Bezügen, die Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten dürfen, eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Ruhestand aufzubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, können Sie Beiträge in verschiedene Vorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen, Unterstützungskassen oder Direktzusagen einzahlen. Diese Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam geleistet werden.

bAV ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung

Somit ergänzt die betriebliche Altersvorsorge die gesetzlichen Rentenzahlungen und hilft Ihnen, Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. „Zusätzlich zu diesen langfristigen Aspekten wartet die bAV bereits in der Ansparphase mit steuerlichen Vorteilen und Einsparmöglichkeiten auf“, sagt Ute Herzog aus der AUB Geschäftsstelle. Hintergrund: Da die Beiträge aus dem Bruttogehalt gezahlt werden und somit das zu versteuernde Einkommen reduzieren, führen Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge zu einer unmittelbaren Steuerersparnis – Ihr Nettoeinkommen erhöht sich im Gegenzug.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? 5 bAV Modelle im Vergleich

Die betriebliche Altersvorsorge kann auf verschiedene Arten umgesetzt werden. Hier sind die fünf gängigsten Modelle:

  1. Pensionskasse: Bei Pensionskassen handelt es sich um rechtlich selbstständige Einrichtungen, in die der Arbeitgeber Beiträge für die Mitarbeitenden einzahlt. Die Pensionskasse verwaltet das Geld und zahlt im Ruhestand eine monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung an den Arbeitnehmer aus.
  • Pensionsfonds: Ein Pensionsfonds funktioniert ähnlich wie eine Pensionskasse, bietet jedoch eine größere Flexibilität in der Anlagestrategie. Er unterliegt geringeren aufsichtsrechtlichen Beschränkungen und kann daher potenziell höhere Renditen erwirtschaften – selbstverständlich verbindet sich dies mit einem in gewisser Hinsicht höheren Risiko in der Anlage.
  • Direktversicherung: Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge werden aus dem Bruttogehalt abgeführt, was steuerliche Vorteile für Sie mit sich bringt. Die Auszahlung erfolgt im Rentenalter entweder als monatliche Rente oder als Einmalzahlung.
  • Unterstützungskasse: Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die vom Arbeitgeber finanziert wird. Sie zahlt im Rentenalter eine Rente oder eine Kapitalabfindung an den Arbeitnehmer.
  • Direktzusage (Pensionszusage): Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung im Alter, die er aus eigenen Mitteln finanziert. „Diese Form der bAV ist besonders bei größeren Unternehmen und Konzernen weit verbreitet“, erklärt Ute Herzog weiter.

Betriebliche Altersvorsorge Zuschuss

Gut zu wissen für Sie: Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Dieser Zuschuss beträgt mindestens 15 Prozent des umgewandelten Beitrags. Dies bedeutet, dass für jeden Euro, den Sie aus Ihrem Bruttogehalt in die bAV einzahlen, Ihr Arbeitgeber mindestens 15 Cent dazugeben muss. Dieser Zuschuss erhöht die Attraktivität der bAV erheblich und kann zu einer deutlichen Steigerung der späteren Rentenleistungen führen.

Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Die betriebliche Altersvorsorge kann für viele Arbeitnehmer eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein. Besonders attraktiv ist die bAV für:

  • Arbeitnehmer in höheren Steuerklassen: Durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge können Arbeitnehmer in höheren Steuerklassen besonders profitieren. Die Beiträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen, was zu einer unmittelbaren Steuerersparnis führt.
  • Arbeitnehmer mit (voraussichtlich) langer Betriebszugehörigkeit: Die bAV entfaltet ihre Vorteile besonders bei langer Betriebszugehörigkeit. Je länger die Beiträge eingezahlt werden, desto höher fällt auch die spätere Rentenzahlung aus.
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber einen Zuschuss gewähren: Viele Arbeitgeber fördern die bAV durch Zuschüsse. Seit 2019 sind Arbeitgeber sogar verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu leisten, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.
  • Selbstständige und Freiberufler: Auch für Selbstständige und Freiberufler, die keine gesetzliche Rentenversicherung haben, kann die bAV eine sinnvolle Vorsorgeoption darstellen – zum Beispiel, wenn sie über eine Unterstützungskasse oder eine Direktversicherung abgeschlossen wird.

Betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel

Neue Herausforderungen annehmen, beruflich vorankommen und sich persönlich weiterentwickeln: Dass Mitarbeitende quasi ihr gesamtes Berufsleben bei nur einem Arbeitgeber verbringen, dürfte heutzutage eher die absolute Ausnahme sein. Ein Wechsel des Arbeitgebers alle paar Jahre – bei manchen auch noch häufiger – ist heute eine Selbstverständlichkeit. Doch was passiert in diesem Fall mit der betrieblichen Altersvorsorge?

Die bAV nach einem Arbeitgeberwechsel fortführen

Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die bAV weiterführen können:

  • Mitnahme der Anwartschaften: Bei verschiedenen bAV-Modellen wie einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds können die Anwartschaften vergleichsweise unkompliziert zum neuen Arbeitgeber übertragen werden. Der neue Arbeitgeber führt dann die Einzahlungen fort.
  • Weiterführung des Vertrages: Arbeitnehmer können einen bestehenden Vertrag auch privat weiterführen. Dies bedeutet, dass die Beiträge vom eigenen Konto gezahlt werden. Allerdings sollten Sie in jedem Fall prüfen, ob dies finanziell sinnvoll ist, da die steuerlichen Vorteile möglicherweise wegfallen – oder ob andere bAV-Angebote Ihres neuen Arbeitgebers nicht sinnvoller für Sie wären.
  • Neuer Vertrag beim neuen Arbeitgeber: Denn die Möglichkeit, beim neuen Arbeitgeber einen neuen bAV-Vertrag abzuschließen, besteht selbstverständlich immer. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der neue Arbeitgeber attraktive Konditionen oder Zuschüsse bietet.

Betriebliche Altersvorsorge bei Kündigung

Auch bei einer Kündigung bestehen mehrere Optionen:

  • Anwartschaften ruhen lassen: Die bisher erworbenen Anwartschaften bleiben bestehen und werden im Rentenalter ausgezahlt. Dies ist eine gängige Praxis bei der bAV, da die erworbenen Ansprüche gesetzlich geschützt sind.
  • Auf privater Basis fortführen: Ähnlich wie beim Arbeitgeberwechsel kann der Arbeitnehmer die Verträge auch privat weiterführen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung der Kosten und Nutzen, da die steuerlichen Vorteile entfallen könnten.
  • Zu einem neuen Arbeitgeber übertragen: Nach einer möglichen Phase, in der Sie arbeitssuchend sind, können bei einer neuen Anstellung die bestehenden bAV-Verträge übernommen und weitergeführt werden. Voraussetzung: Der neue Arbeitgeber muss dem zustimmen und bereit sein, die bestehenden Konditionen zu übernehmen.

Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge und Steuern

Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge ist die steuerliche Behandlung ein wichtiger Aspekt. Dabei sind grundsätzlich zwei Auszahlungsarten zu unterscheiden:

  1. Einmalige Kapitalauszahlung: Der gesamte Betrag wird auf einmal ausgezahlt und muss von Ihnen voll versteuert werden. Dies kann zu einer hohen Steuerlast im Auszahlungsjahr führen. Es ist daher wichtig, eine sorgfältige Steuerplanung vorzunehmen.
  • Lebenslange Rente: Hierbei erhalten Sie, ergänzend zur gesetzlichen Rente, eine monatliche Auszahlung. Auch hier sind, abhängig von der Höhe der Beträge, Steuern zu zahlen. Durch die Verteilung der Auszahlungen fällt dies jedoch weniger ins Gewicht.

Steuern auf die betriebliche Altersvorsorge

Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen auf die bAV-Rentenbezüge auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, sofern Sie als Ruheständler gesetzlich versichert sind. Es ist daher ratsam, die genaue Steuer- und Abgabenbelastung im Vorfeld zu berechnen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Tipp: Sprechen Sie dazu unbedingt im Vorfeld mit einem kompetenten Steuerberater!

Beispielrechnung zur betrieblichen Altersvorsorge

Um die beschriebenen Aspekte zu verdeutlichen, schauen wir uns eine Beispielrechnung zur betrieblichen Altersvorsorge näher an:

Frau Müller, 45 Jahre alt, entscheidet sich, 100 Euro monatlich in eine Direktversicherung einzuzahlen. Ihr Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss von 15 Prozent. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre, und es wird eine durchschnittliche Verzinsung von 3 Prozent angenommen.

  • Monatlicher Eigenbeitrag: 100 Euro
  • Arbeitgeberzuschuss: 15 Euro
  • Gesamter Beitrag pro Monat: 115 Euro

Steuervorteil: Die Beiträge werden aus dem Bruttogehalt entnommen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen verringert. Angenommen, Frau Müller hat einen Steuersatz von 30 Prozent, so spart sie monatlich 34,50 Euro an Steuern (115 Euro x 30). Der tatsächliche Nettoaufwand für die Einzahlung beträgt für Frau Müller somit nur 65,50 Euro (100 Euro abzüglich 34,50 Euro).

Ansparbetrag: Die Gesamtbeiträge über die Laufzeit von 20 Jahren addieren sich zu 27.600 Euro (115 Euro x 12 Monate x 20 Jahre). Bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 3 Prozent ergibt sich zum Rentenbeginn ein Kapital von etwa 34.848 Euro.

Auszahlung: Diese Summe kann Frau Müller entweder als einmalige Kapitalauszahlung oder als lebenslange monatliche Rente erhalten. Bei einer lebenslangen Rente würde sie bei einer angenommenen Lebenserwartung von 85 Jahren und einer durchschnittlichen Rentenverzinsung von 2 Prozent eine monatliche Rente von etwa 162 Euro erhalten.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge und kann durch steuerliche Vorteile und Arbeitgeberzuschüsse äußerst attraktiv sein. Ihnen stehen dabei verschiedene Wege offen, die Sie zudem flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren und insbesondere in steuerlicher Hinsicht professionellen Rat zu suchen.

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